Gesundheit

Änderung der Stichtag Regelung im Notfallsanitätergesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
131 Unterstützende 130 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

131 Unterstützende 130 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die abzuleistenden Stunden Fortbildung müssen sich nach der tatsächlichen Berufserfahrung richten, die zu Beginn der Fortbildungsmaßnahme vorhanden ist.

Begründung

Bei der Stichtagregelung 1.1.2014 zählt die bis zu diesem Zeitpunkt erlangte Berufserfahrung. Selbst wenn die´Fortbildung zum Notfallsanitäter erst in den Jahren nach diesem Datum begonnen wird, werden diese Jahre nicht mit angerechnet. Konkret bedeutet dies, wenn ein RA im 2012 seine Prüfung abgelegt hat, aber erst im Jahr 2017 seine Fortbildung zum Notfallsanitäter beginnt, hat er max. 2 Jahre Berufserfahrung statt 5 Jahre, weil die Zeit ab 1.1.2014 nicht zählt. Somit müssen durchaus berufserfahrene Kräfte eine Fortbildung von 960 Stunden ableisten, was nebenberuflich kaum möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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