Wohnen

Betriebskosten pro Kopf abrechnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
161 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

161 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Viele große Vermieter, unter anderem auch die Vonovia, verteilen sämtliche Betriebskosten aus-schließlich nach der Wohnfläche. Dies führt insbesondere bei den verbrauchsabhängigen Betriebskos-ten, wie beispielsweise Müllgebühren und Wasser/ Abwasser zu erheblichen Ungerechtigkeiten. So hat bei diesem Verteilerschlüssel beispielsweise ein Singlehaushalt dieselben Beträge für Müll und Wasser/ Abwasser zu zahlen, wie ein 3- oder 4-Personenhaushalt bei identischer Wohnungsgröße.

Da die Wohnfläche jedoch für den Müllverbrauch-/ Wasser-/ Abwasserverbrauch in keinem Zusammenhang mit dem Verbrauch steht, sollten die verbrauchsabhängigen Betriebskostenpositionen nach der Personenanzahl im Objekt oder nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch abgerechnet wer-den.

Insofern ist eine Änderung des gesetzlichen Abrechnungsmaßstabes für Betriebskosten gemäß § 556 a BGB zu korrigieren. Hier heißt es:

„Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich ander-weitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen”.

§ 556 a BGB sollte wie folgt geändert werden:

„Die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, wie beispielsweise Müllgebühren, Wasser/ Abwasser, sind soweit der tatsächliche Verbrauch pro Wohnung nicht ermittelt werden kann, immer nach der Personenanzahl im Objekt abzurechnen, die Betriebskosten im Übrigen nach dem Anteil der Wohnflä-che umzulegen.”.

Mit einer Änderung der gesetzlichen Regelungen ist die aktuell bestehende Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Betriebskosten behoben.

Die Argumente der Großvermieter überzeugen nicht. Diese behaupten:

„Die Abrechnung per Personenschlüssel sei sehr schwer umsetzbar, weil dazu die Anzahl der Perso-nen innerhalb eines Haushalts ständig überprüft werden müsste. Diesen Eingriff in die Privatsphäre möchten wir unseren Kunden nicht zumuten…“.

Ein weiteres Argument sei:

„Eine Berechnung nach den Personen in den Wohnungen sei auch nicht für alle gerechter. Die Kosten werden nur so umverteilt und gehen zu Lasten von Familien…“. Diese Argumente sind nicht stichhaltig, denn für jede Wohnung existiert ein Mietvertrag, aus dem zu entnehmen ist, wie viele Menschen in den Wohnungen leben. Auch ist nicht einsichtig, weshalb 1-Personenhaushalte über Gebühr mit Müllgebühren, Wasser- und Abwasserkosten belastet werden sollen, im Vergleich zu Mehrpersonenhaushalten. Jede Person sollte für die eigenen verursachten Kosten gerade stehen.

Diese Petition wurde in Zusammenarbeit mit dem Bremer Mieterbund ausgearbeitet und wird dementsprechend von ihm unterstützt.

Begründung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern