Kraj : Německo

Änderung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Hinblick auf das Bruttoeinkommen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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"Die Kinder von Pflegebedürftigen sollen künftig nur noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden. Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen."..Auszug DPA Do, 07.11.19Ich bitte den Deutschen Bundestag dieses Gesetz zu überarbeiten und eine Änderung herbei zu führen.

Odůvodnění

Da hier von einem Bruttoeinkommen ausgegangen wird führt dieses zu einer klaren Benachteiligung von Familien. Dazu führe ich das Beispiel an: Ein Single mit diesem Einkommen hat ein Nettoeinkommen von ca. 54.000 Euro für 1 Person. Ein allein verdienender Familienvater mit 2 Kindern hat ein Nettoeinkommen von ca. 64.000 Euro. Stellt man nun die Kosten für Wohnung, Lebenshaltungskosten und ABSICHERUNGS- UND VERSORGUNGSKOSTEN (welche ja steuerlich berücksichtigt werden) gegeneinander, so ist die Familie ganz klar benachteiligt. Es sollte bei dem Gesetz eine Grenze beim zu versteuerndem Einkommen festgelegt werden.

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