Änderung des Eichgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Hersteller vorne auf dem Etikett die Inhaltsangaben angeben müssen und zwar so, dass man dies sofort erkennt und nicht in Mini-Schrift. Zusätzlich muss das Eichgesetz geändert werden, was die Luftmenge in der Verpackung auf 15 Prozent begrenzt. Das Eichgesetz ist 40 Jahre alt und heute sind die Verpackungsmaschinen sehr viel besser und 30 bis 60 Prozent Luft in der Verkaufsverpackung ist Verbrauchertäuschung.

Begründung

Versteckte Preiserhöhungen sind regelmäßig der Fall. Oft werden zur Verbrauchertäuschung die Inhaltsangabe auf der Rückseite angebracht, damit der Verbraucher nicht sofort erkennt, dass der Inhalt (ml-Gramm-Stückzahl) sich verringert hat. Sehr viele Hersteller haben oft 50 Prozent Luft in der Verpackung, was die Verbraucher täuscht und zusätzlich Abfall bedeutet. Es muss konkrete gesetzliche Regelungen geben, die Anbietern vorschreiben, dass Packungen vollständig zu füllen sind und nur bei technisch begründeten Ausnahmen im Einzelfall davon abgewichen werden darf. Für Pralinen in Blisterpackung. Inhalt 100 Gramm, aber 80 Prozent Luft in der Verpackung nach dem jetzigen Eichgesetz erlaubt.

Link zur Petition

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