Änderung des Geldwäschegesetzes

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Sammlung beendet

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Änderung des Geldwäschegesetzes gefordert, nach der Kreditinstitute künftig nicht mehr berechtigt und verpflichtet werden, eine vollständige Kopie des vom Kunden zur Identifikation vorgelegten amtlichen Lichtbildausweises anzufertigen und zu speichern. Der Kunde soll stattdessen die Möglichkeit erhalten, das Lichtbild und die Angaben zur Augenfarbe und Körpergröße zu schwärzen.

Begründung

Das Geldwäschegesetz verpflichtet u.a. Kreditinstitute im Privatkundengeschäft vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung Vertragspartner zu identifizieren und anhand von amtlichen Lichtbildausweisen zu überprüfen (§ 12 Geldwäschegesetz). Die Kreditinstitute werden in § 8 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes berechtigt und verpflichtet, von dem vorgelegten amtlichen Lichtbildausweis eine vollständige Kopie anzufertigen und im Rahmen der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von mindestens 5 Jahren zu speichern. Für den Privatkunden, der beispielsweise ein Bankkonto eröffnen will, besteht deshalb keine Möglichkeit, dem Kreditinstitut nur eine Ausweiskopie zu gestatten, auf dem das Lichtbild oder die Angaben zur Augenfarbe und Körpergröße ausgeschwärzt sind.Das ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (dazu grundlegend: sog. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungserichtes) und mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Datenminimierung (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c EU-Datenschutzgrundverordnung) nicht vereinbar.Dem berechtigten Anliegen nach sicherer Identitätsfeststellung wird bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß vom Privatkunden der amtliche Lichtbildausweis im Original zur Einsichtnahme vorgelegt und vom Kreditinstitut lediglich eine um Lichtbild, Augenfarbe und Körpergröße geschwärzte Kopie angefertigt und gespeichert wird.Es erschließt sich nicht, zu welchem Zwecke die Speicherung der zusätzlichen Daten Lichtbild, Augenfarbe und Körpergröße erforderlich sein soll.

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