Kraj : Nemecko

Änderung des Gesetzes für die Besteuerung von Alterseinkünften

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gesetz für die Besteuerung von Alterseinkünften dahingehend zu ändern, dass sich der Anteil von entrichteten Rentenbeiträgen (ohne Arbeitgeberanteil) vor 2005 steuermindernd auswirkt, wenn dieser Anteil größer ist, als der Anteil nach 2005 bis zum Renteneintritt.

Dôvody

Seit 2005 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Rentenbeiträge in zunehmendem Maß steuerlich geltend zu machen. In zunehmendem Maß erhöht sich ebenfalls die Besteuerung der späteren Renteneinkünfte.Dies führt dann zu einer Doppelbesteuerung, wenn der Anteil der vor 2005 entrichteten Rentenbeiträge größer ist, als der Anteil ab 2005 bis zum Renteneintritt, denn die vor 2005 entrichteten Beiträge konnten nicht im gleichen Maße steuerlich geltend gemacht werden. Insofern ist die Steuerbefreiung von 50 Prozent ab 2005, welche in 2 Prozent-Schritten jährlich seit 2005 sinkt, nicht ausreichend um Steuergerechtigkeit herzustellen. Eine Doppelbesteuerung ist nach deutschem Recht jedoch untersagt.Beispiel: Beginn Rentenbeitragszahlung eines Arbeitnehmers 1970Rentenbeginn 2017Gesamt 47 Jahre Beitragszahlung (versteuert) in die gesetzliche Rentenversicherungdavon 35 Jahre vor 2005 = 74 % der gesamten Beitragspflichtigen Arbeitszeit12 Jahre nach 2005 = 26 % der gesamten beitragspflichtigen ArbeitszeitBei Renteneintritt erhält der im Beispiel genannte Arbeitnehmer jedoch nur 26 % Steuerbefreiung für seine Gesamtrente,während es eigentlich 74 % sein müssten, da er erst ab 2005 gezahlte Beiträge steuerlich geltend machen kann.In diesem Zusammenhang sei auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Gleichbehandlung bei Renten und Pensionen hingewiesen, welches ausdrücklich eine Doppelbesteuerung untersagt. Dies wurde im Alterseinkünfte-Gesetz nicht ausreichend beachtet.Im Übrigen sei an dieser Stelle mal gesagt, dass es eine Gleichheit der Besteuerung von Renten und Pensionen bei Arbeitnehmern und Beamten schon deshalb nie geben wird, weil Arbeitnehmer Beiträge für ihre Altersversorgung zahlen müssen, Beamte jedoch nicht. Arbeitnehmer tragen also mit der Renten-Steuer auf ihre bereits schon einmal versteuerten Rentenbeiträge (gezwungenermaßen) dazu bei, dass Beamte weiterhin eine üppige Altersversorgung erhalten, ohne dafür auch nur einen Cent selbst beitragen zu müssen. Diese Ungerechtigkeit wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch verstärkt.

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