Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz; Nachtkioske

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
160 Tukeva 160 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

160 Tukeva 160 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Hiermit beantrage ich, dass die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass in Rheinland-Pfalz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr der Verkauf von Lebensmitteln an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen möglich wird.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Während in Bundesländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen nachts der Einkauf an sog. Nachtkiosken / Spätis / Büdchen seit vielen Jahren rechtlich zulässig ist, hat Rheinland-Pfalz unnötige juristische Hürden aufgebaut, die Einkäufe nur in unmittelbarer Bahnhofsnähe oder an Tankstellen zulassen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Da das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz geändert werden muss, ist hier der Gesetzgeber gefragt.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass Nachtkioske / Spätis / Büdchen auch fern von Bahnhöfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr betrieben werden dürfen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Lebensqualität einer Stadt wie Trier leidet darunter, wenn nächtliche Einkäufe nur an Tankstellen möglich sind. Das Beispiel anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Hessen zeigt, dass Städte von Nachtkiosken / Spätis / Büdchen profitieren. Die bisherige Gesetzgebung ist von der gesellschaflichen Wirklichkeit überholt worden und nicht mehr zeitgemäß. Zudem werden Tankstellenkonzerne gegenüber Privatunternehmern bevorzugt.

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Uutiset

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des
    Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz begehrten. Im Einzelnen wünschten Sie, dass
    rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr der Verkauf
    von Lebensmitteln an sogenannten Nachtkiosken möglich ist.

    Darüber hinaus baten Sie um Veröffentlichung Ihrer Petition. Die Mitzeichnungsfrist Ihrer
    öffentlichen Petition, in der 160 weitere Personen mitzeichneten, endete am 8. Januar 2018.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 17. April 2018 über Ihre Legislativeingabe
    beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der
    Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen... enemmän

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