Περιοχή: Γερμανία
Κοινωνική πολιτική

Änderung des Mindestbeitrags für Arbeitslose ohne Leistungsbezug in der Gesetzlichen Krankenkasse

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundestag Petitionsausschuss
28 Υποστηρικτικό 28 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

28 Υποστηρικτικό 28 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Mindestbeitrag (mit PV und Zusatzbeitrag), der als Arbeitslose ohne Leistungsbezug gemeldeten Arbeitssuchenden und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten dem Gesamtbeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei kleinstmöglichem Bruttoeinkommen (zur Zeit 450,01 Euro) eines Midijobs anzugleichen bzw. anzunähern, ohne die Mindestbemessungsgrundlage zu ändern, abzuschaffen oder zu unterschreiten.

Αιτιολόγηση

Ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Arbeitsloser ohne Leistungsbezug bezahlt zur Zeit einen Gesamtbeitrag (Krankenversicherungsbeitrag mit Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag) in Höhe von ungefähr 192 Euro.

Bei jemandem, der ALG II bezieht, bezahlt die Agentur für Arbeit den kompletten Gesamtbeitrag, der wesentlich niedriger ist als bei einem Arbeitslosen ohne Leistungsbezug.

Jemand mit einem Midijob und 450,01 Euro Bruttoeinnahmen bezahlt zusammen mit Arbeitgeber ungefähr 64,- an genannten Gesamtbeitrag. Selbst der Gesamtsozialbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Rentenversicherungsbeitrag und Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist geringer als nur der Krankenkassenbeitrag bei einem Arbeitslosen ohne Leistungsbezug. Bei der Berechnung des Beitrages spielt es keine Rolle, ob der Midijobber z.B. auch erhebliches Sparvermögen hat.

Ein familienmitversicherter Ehepartner ist kostenfrei in der Solidargemeinschaft mitversichert. D.h., ein möglicher Beitrag wird durch die gesamte Solidargemeinschaft aufgebracht.

Ein Kleinselbstständiger mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1038,- Euro zahlt den genannten Gesamtbeitrag von ungefähr 192 Euro allein.

Die Forderung dieser Petition könnte gesetzeskonform durch Änderung der prozentualen Beitragssätze für freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitslose ohne Leistungsbezug erreicht werden, ohne die Mindestbemessungsgrundlage zu ändern, abzuschaffen oder zu unterschreiten.

Diese Forderung könnte auch zumindest halbwegs erreicht werden, dadurch dass die Agentur für Arbeit paritätisch die Hälfte des Gesamtbeitrages zahlt.

Schließlich hat man als bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldeter Arbeitsloser ohne Leistungsbezug auch Pflichten gemäß der Eingliederungsvereinbarung und ferner hat man ja auch jahrelang den Arbeitslosenversicherungsbeitrag gezahlt.

Begründungen:

Es gibt tatsächlich unterschiedliche Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hier ein Auszug der Barmer Ersatzkasse:

“So wird der Beitrag für die studentische Krankenversicherung berechnet Der Beitragssatz beträgt 70 Prozent des allgemeinen gesetzlichen Beitragssatzes, der seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent beträgt.

70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes entsprechen also 10,22 Prozent. Hinzugerechnet wird der zusätzliche kassenindividuelle Beitragssatz von 1,1 Prozent.

Als Bemessungsgrundlage gilt der Betrag, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende festgesetzt ist, die nicht bei Ihren Eltern leben. Dieser Bedarfssatz liegt seit dem 1. August 2016 bei 649,00 Euro.”

Bei einem freiwillig Versichertem Rentner übernimmt der Versicherungsträger die Hälfte des Versicherungsbeitrages zumindest auf Antrag.

Ein weiterer Grund ist vielleicht darin zu sehen, dass jemand der Hartz IV bekommt, vielleicht noch nie gearbeitet hat (das werden wenige sein, aber es ist moeglich), aber trotzdem den Krankenkassenbeitrag durch die Agentur für Arbeit bezahlt bekommt, wo hingegen der Arbeitslose ohne Leistungsbezug, der wahrscheinlich doch schon gearbeitet hat, weder Hartz IV noch den Krankenkassenbeitrag noch einen Teil dieses Beitrages bezahlt bekommt.

Dies soll natürlich auch alles so bleiben, d.h. niemandem soll etwas weggenommen werden bzw. niemand soll etwas erst gar nicht bekommen. Aber auch der Arbeitslose ohne Leistungsbezug sollte gerechter behandelt werden.

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Νέα

  • Petition wurde nicht eingereicht

    στον/-ην/-ο 11.08.2020

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • da diese Petition hier nun zum Ende kommt, bzw. Ich sie einfach auslaufen lassen hab.

    Muß nicht, kann, waere schön. Auch hier kann man nicht öffentlich unterschreiben.

    Bringt sowieso alles nicht viel oder gar nichts, da alle Nichtbetroffenen selbst Hartzer, die ja meist den Krankenkassenbeitrag, der zu allem Überfluss auch noch guenstiger ist, vollumfaenglich bezahlt bekommen, da eben alle nicht betroffen sind.

    Solidaritaet scheint es in dieser Gesellschaft nicht zu geben. Ausser gezwungener Massen.

    Wie gesagt, waer schön, wenn noch einmal unterschrieben würde.

    Danke schön, einen Schönen Tag & Gruß,
    Werner Freitag

    chng.it/XJRk8gjJ

  • Sehr geehrte Unterstuetzer,

    Ich werde hier auf openPetition meine Petition beenden und bei change.org fortsetzen.

    chng.it/wLRRjVGz

    Es waere schön, wenn Sie auch dort unterzeichneten.

    Wer schon unterzeichnet hat, betrachte bitte diese Information als gegenstandslos.

    Danke.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Werner Freitag

    Ps.:

    Warum ich das mache.

    Ich habe dort eine aehnliche und zudem erfolgreiche Petition gefunden, die zunaechst auch bei openPetition ziemlich erfolglos war.

    chng.it/QDrCVz6Z8z

    Diese Petition wurde tatsaechlich ins Versichertenentlastungsgesetz eingearbeitet.

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