Änderung des Parteiengesetzes (Abhaltung von Mitgliederparteitagen/Wahlen als Videokonferenzen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass die Parteien in den Ländern und dem Bund Mitgliederparteitage und Wahlen in Form von Videokonferenzen abhalten können.In dem Gesetz soll auch geregelt werden, wie der Zugang zur Online-Teilnahme gegen Manipulation mindestens abgesichert wird.Eine Absicherung gegen Manipulation von außen ist zur Vermeidung der Verfälschung von Wahlergebnissen erforderlich, weil es in der Vergangenheit Versuche gegeben hat, Wahlen zu verfälschen.

Begründung

Die Coronakrise verlangt bei Versammlungen einen Abstand von 1,5 bis 2 m was bei größeren Versammlungen eine entsprechende Saalgröße erfordert, die Kosten verursacht. Die Durchführung der Versammlung darf nicht daran scheitern, dass Parteien für die vom Parteiengesetz verlangte Durchführung der Wahlen erforderlichen Räume nicht anmieten können, weil sie nicht über entsprechendes Guthaben verfügen oder dieses für einen Wahlkampf benötigen.Um Kosten zu sparen und die Gefahr einer Verbreitung des Coronavirus zu verringern, sollte den Parteien ermöglicht werden, Parteitage und sonstige Wahlen als Videokonferenz durchzuführen und nur für eine kleine Gruppe, die aus welchen Gründen auch immer nicht an der Videokonferenz teilnehmen können, in einem entsprechend kleineren Raum eine persönliche Teilnahme zu ermöglichen.

Link zur Petition

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