Änderung des Schulgesetzes; Untersagung der Nutzung von Stehplätzen in Schulbussen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
2.362 Apoyo 2.362 En. Renania-Palatinado

El proceso de petición ha terminado.

2.362 Apoyo 2.362 En. Renania-Palatinado

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Expedición.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Regelung zur Schülerbeförderung im Schulgesetz RLP in § 69, Abs. 5, Satz 1 lässt zu, dass in Schulbussen bis zu 70% der zulässigen Stehplätze auf „kürzeren Strecken“ verwendet werden dürfen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte, dass die Nutzung von Stehplätzen in Schulbussen durch Gesetzeskraft untersagt wird.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Der Landtag von RLP möge die notwendige Änderung dieses Paragraphen dahingehend beschließen dass die Verwendung von Stehplätzen bei der Schülerbeförderung nicht mehr erlaubt ist. Die Landesregierung möge diese Änderung umsetzen.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Schulgesetz RLP, § 69, Abs. 5, Satz 1.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Nicht nur, dass die Verwendung von Stehplätzen in Bussen generell gefährlich ist, ist sie in Schulbussen geradezu eine fahrlässige Gefährdung des Kindeswohls. Auch die auslegbare Formulierung „kürzere Strecken“ ist unter Haftungsgesichtspunkten nicht hinnehmbar.

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Descargar. (PDF)

Noticias

  • „….Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Schulgesetzes (§ 69
    Abs. 5) begehren. Im Einzelnen wünschen Sie die Untersagung der Nutzung von Stehplätzen in
    Schulbussen.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 2362 Personen mitzeichneten, endete am 27. März 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 28. Mai 2013 über Ihre Legislativeinga-
    be beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministe-
    rium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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