Änderung/Liberalisierung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Landtag
21 Supporto

La petizione è stata ritirata dal promotore

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  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Diese Petition soll eine Lockerung des Bestattungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland bewirken. Es soll möglich werden, sterbliche Überreste nach erfolgter Kremierung (Asche in Urne) ohne Bindung an einen Bestatter

  • mit nach Hause zu nehmen
  • auf dem eigenen Grundstück/im eigenen Garten zu bestatten
  • in der freien Natur zu verstreuen (unter vorzugebenden Regeln)
  • eine Bestattung auf Friedhöfen/Friedwäldern zu veranlassen

Vor Kremierung bleibt nach wie vor der Einsatz eines Bestatters erforderlich, Erdbestattungen sollen von der gewünschten Änderung nicht betroffen werden; hier bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, sind die Landtage/Senate der Bundesländer zuständig. Eine Änderung des Bestattungsrechts ist überfällig.

Motivazioni:

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache, insgesamt weicht dieses Recht von anderen, wesentlich liberaleren Bestattungsgepflogenheiten in Europa ab.

So ist entgegen den rechtlichen Vorbedingungen wie z.B. in Spanien oder den Niederlande, aber auch in der Schweiz, in der Bundesrepublik Deutschland zwingend vorgeschrieben, dass sterbliche Überreste "einer ordnungsgemäßen Bestattung" zugeführt werden müssen - es muss eine Bestattung auf einem öffentlichen Friedhof erfolgen. Bestattung in einem Friedwald ist noch die liberalste Ausnahme.

In Deutschland ist die Übergabe der Urne an Privatpersonen nicht möglich, es ist zwingend der Einsatz eines Bestatters gefordert.

Hinterbliebene, die die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland umgehen und Urne/Asche ins Ausland transferieren, sich dort aushändigen lassen und wieder in die Bundesrepublik Deutschland einführen, werden in die Illegalität gedrängt, denn dieses Vorgehen stellt immerhin eine Ordungswidrigkeit dar.

Nicht zuletzt ist eine ordnungsgemäße Bestattung ein enormer finanzieller Aufwand und stellt Hinterbliebene, aber auch Kommunen, in vielen Fällen vor eine extreme finanzielle Herausforderung. Vier- oder fünfstellige Summen kommen schnell zusammen und trauernde Hinterbliebende sind willkommene Opfer so manchen Bestatters. Die Gesetzgebung ist nicht dafür verantwortlich, für Umsätze der Bestatter zu sorgen. Möchte ein Bestatter für Umsatz im eigenen Betrieb sorgen, dann sollte er sich durch Leistung hervortun.

Persönliche Wünsche und Vorstellungen der Verstorbenen finden oftmals keine Berücksichtigung.

Oftmals werden hygienische Gründe ins Feld geführt, die gegen ein liberales Bestattungsrecht sprechen. Diese Gründe sind hanebüchen: selbstverständlich soll die Liberalisierung nur kremierte sterbliche Überreste betreffen, also Asche in Urne, und an dieser Asche ist absolut nichts Unhygienisches. Jede gefüllte graue Mülltonne an einem Supermarkt ist unhygienischer. Sollte als weiterer Grund gegen eine Liberalisierung eine ausufernde Welle "wilder Bestattungen" angeführt werden, so darf dem entgegengehalten werden, dass dieses Problem in Ländern mit liberalem Bestattungsrecht nicht vorhanden ist.

Ich selbst durfte eine Seebestattung im erzkatholischen und doch sehr liberalen Spanien erleben: das Versenken der Urne und der Blütenteppich auf dem Meer war ein unvergesslicher Anblick - in meiner persönlichen Vorstellung um ein vielfaches angenehmer als das Versenken eines verstorbenen Angehörigen in einer dunklen Kiste in einem feuchten Lehmloch.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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