Änderung von § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Sammlung beendet

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend abgeändert wird, dass ein Kraftfahrzeug auch nichterwerbsfähigen Personen zusteht und der Wert eines Fahrzeugs nicht generell auf 7.500 Euro begrenzt wird. Dort könnte man als Ausgleich auch die Fahrzeuge nicht pro Person, sondern pro Haushalt eingrenzen.

Begründung

Auch nicht erwerbsfähige Personen sind auf ein Fahrzeug, wohnortabhängig und dem öffentlichen Nahverkehr geschuldet, angewiesen. Ob es als Familienfahrzeug dient oder als Krankentransport für zu pflegende Familienmitglieder sollte keine Rolle spielen, sondern der Aspekt, dass man darauf angewiesen ist, um auch z.B. kulturelle Angebote wahrnehmen zu können und damit ein gesellschaftliches Miteinander stattfinden kann.Der Fahrzeugwert ist ebenso dem aktuellen Fahrzeugmarkt unangemessen, da gerade der Umweltfaktor die Fahrzeuge erheblich teurer gestaltet und die meisten Fahrzeuge weit über dieser Preisspanne liegen. Das bedeutet, dass Personen mit wenig Geld sich weiterhin dreckige und veraltete Fahrzeuge anschaffen müssten, anstelle von sauberen Elektro-/Wasserstofffahrzeugen.

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