Änderung von § 74 Gemeindeordnung

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
7 Támogató 7 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die derzeitige Form des § 74 Gemeindeordnung ermöglicht Gemeinden nur für Teile ihres Gebietes Ortsbeiräte zu bilden. Davon haben die Gemeinden in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht. Aus meiner Kenntnis haben so z.B. die Städte Ludwigshafen und Frankenthal auch ihre Kernstädte in Ortsteile eingeteilt und dort Ortsbeiräte gewählt. In Kaiserslautern hat der Stadtrat per Beschluss Ortsbeiräte für die Kernstadt abgelehnt. In Neustadt wurde zwar vor der Kommunalwahl von den politischen Organisationen befürwortend diskutiert, aber nichts dergleichen unternommen. Zu allem Überfluss wurde dann noch vom Oberbürgermeister nach der Kommunalwahl in den Medien geäußert, dass durchaus zu Beginn der Diskussion eine Bildung von Ortsbeiräten in der Kernstadt durch Stadtratsbeschluss möglich gewesen wäre. Es hat aber keiner die Initiative ergriffen und den Bürgern hier mehr Demokratie ermöglicht.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Bildungszwang von Ortsbeiräten auch für Kernstädte, wo dies noch nicht erfolgt ist. Gleichmäßige Verteilung von Lasten (Kosten) und keine indirekte Subventionierung von Kommunalpolitikern. Alternativ Abschaffung von Ortsbeiräten, wo dies sinnvoll ist, durch entsprechende Ausübung des Wahlrechts in § 74 GemO.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Tatsächlich haben die bisherigen Mandatsträger erkannt, dass die Ortsbeiräte eine politische Bühne darstellen, die es ihnen ermöglicht mittels geringer Wählerzahl sich zu profilieren. Dies hat am Beispiel Neustadt dazu geführt, dass die bekannten Kommunalpolitiker überwiegend aus den Ortsteilen stammen, die bereits über einen Ortsbeirat verfügen. In Neustadt hat somit die Kernstadt keine politische Bühne in der sich die dort Wohnenden profilieren können. Dies hat dazu geführt, dass gewählte Kommunalpolitiker aus Ortsteilen, die nur 40 % der Wählerschaft ausmachen, die nicht durch Ortsbeiräte vertretene Mehrheit der Kernstadt majorisieren.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Änderung der Gemeindeordnung; dort in Paragraph 74 einfügen des Wortes „nur" im dritten Satz nach „Dabei kann...", sodass der Satz künftig so beginnt: „Dabei kann nur das gesamte Gemeindegebiet ...." Zu einem Weiteren ist die derzeitige Handhabung des § 74 GemO nicht verfassungskonform. So werden die bestehenden Ortsbeiräte finanziell aus dem Haushalt der Gesamtgemeinde unterstützt. Dies bedeutet letztendlich, dass der Bürger der Kernstadt den Ortsbeirat eines Ortsteils mitbezahlen muss, obwohl im selbst die Wahl eines Ortsbeirates versagt ist. Dies verstößt gegen Artikel 17 Absatz 2 der Landesverfassung und Artikel 3 des GG.

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Ùjdonságok

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung von § 74 Gemeinde-
    ordnung Rheinland-Pfalz begehren. Im Einzelnen wünschen Sie eine Ergänzung des § 74
    Abs. 1 Satz 3 um das Wort „nur“, damit eine Bildung von Ortsbezirken für alle Gemeindeteile
    per Gesetz geregelt ist.

    Ihrer LegisIativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
    der sieben weitere Personen mitzeichneten, endete am 9. Oktober 2014.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 29. Sitzung am 11. November 2014 über die Legislativ-
    eingabe beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Rechtslage sprechen, berücksichtigen... további

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