Aktienrecht - Ergänzung des § 111 des Aktiengesetzes (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den § 111 des Aktiengesetzes (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) wie folgt zu ergänzen: Für Aktiengesellschaften, die das Versicherungsgeschäft und das Bankengeschäft betreiben, ist ein für Barrierefreiheit zuständiges Mitglied des Aufsichtsrats zu benennen, das die Interessen der Aktionäre nach der Förderung barrierefreier Produkte und Services fördert und dem Vorstand Weisung erteilt, diese umzusetzen

Begründung

Mangelnde Barrierefreiheit bei Produkten und Services großer Deutscher Aktiengesellschaften schränken die Ertragsfreiheit von Menschen mit Behinderungen massiv ein und führen dazu, dass erhebliche soziale und wirtschaftliche Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Das mit der Barrierefreiheit zu benennende Aufsichtsratsmitglied würde konkrete Mängel in diesem Bereich beseitigen und so das wirtschaftliche Interesse der Aktionäre nach barrierefreien Produkten und Services der Gesellschaft wahrnehmen und dem Vorstand konkrete Weisungen erteilen.

Link zur Petition

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