Região: Alemanha

Aktienrecht - Stärkung der Rechte der Aktionäre

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
186 Apoiador 186 em Alemanha

A petição foi terminada.

186 Apoiador 186 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge nach Schweizer Vorbild beschließen, dass der Eigentümer (Aktionär/-in) an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann.

Razões

Nicht mehr Kollegen und Freunde sollen den individuellen Lohn bestimmen, sondern die Generalversammlung wählt unabhängige Mitglieder in den so genannten Vergütungsausschuss.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen.Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen wird auch diesen Untugenden ein Riegel vorgeschoben.Mit der Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen werden die Rechte der „echten“ Aktionäre gestärkt.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 12 Jahresvergütungen.

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Novidades

  • Pet 4-17-07-414-049059

    Aktienrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um die Vergütung der Organmitglieder sowie die Wahl unabhängiger
    Mitglieder in den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates geht;
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass nach Schweizer Vorbild der Eigentümer
    (Aktionär/-in) in der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller
    Entschädigungen des Verwaltungsrates, ... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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