Regione: Vokietija

Aktualisierung der steuerfreien Erstattungsgrenze gemäß BRKG zum Ausgleich der CO2-Bepreisung für Arbeitnehmer

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Palaikantis 7 in Vokietija

Peticija pabaigta

7 Palaikantis 7 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Aktualisierung der steuerfreien Erstattungsgrenze gemäß Reisekostengesetz zum Ausgleich der CO2-Bepreisung für Arbeitnehmer, die berufliche Fahrten mit eigenem Fahrzeug vornehmen (müssen), gefordert.

Priežastis

Der Deutsche Bundestag möge eine Anhebung des geltenden steuerfreien Erstattungssatzes für "Dienstreisen" gemäß des Bundesreisekostengesetzes beschließen.Ausgangssituation: Als Dienstreise gilt jede Fahrt eines Arbeitnehmers, der für die Ausübung seiner Tätigkeit ein privates Fahrzeug nutzt. Dies betrifft tausende von Arbeitnehmern, gerade im Außendienst, in welchen Fällen die Arbeitgeber keinen Dienstwagen stellen.Es handelt sich hierbei in der Mehrzahl um Mitarbeiter des angestellten Außendienstes.Begründungen:1. die letzte Anpassung dieses Satzes ist imho rund 20 Jahre her. Inflation, Kostensteigerungen durch Treibstoffe, Wertverluste, Versicherungen, Inspektions- und Verschleißkosten sind seit Jahren nicht mehr durch eine Kilometerpauschlae von 30 Cent zu decken. Laut ADAC Kilometerkostentabelle liegt z. B. ein VW Golf (15.000 km Jahr, 60 Monate Haltedauer) bei mindestens 39,4 Cent pro Kilometer.Mit steigenden Kilometern (Außendienst) liegt dieser Wert realistisch bei rund 50-60 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ergebnis: der Arbeitnehmer bezahlt zu 50-60% seine Fahrtkosten selbst, statt diese adäquat vom Arbeitgeber ersetzt zu bekommen.2. Die Bundesregierung führt 2021 eine CO2-Bepreisung mit steigenden Kosten im Zuge des Klimaschutzes ein. Zum Ausgleich der steigenden Fahrtkosten für Berufspendler wurde eine erhöhte Pendlerpauschale beschlossen.Die tausenden Arbeitnehmer im angestellten Außendienst trifft diese Bepreisung ungleich stärker (berufliche Vielfahrer), ohne dass hier ein Ausgleich vorgesehen ist.Hierdurch werden diese Arbeitnehmer in den kommenden Jahren weiter unverhältnismäßig belastet. Zeitgleich wird ihnen die wirtschaftliche Kaufkraft genommen, um klimaschonende Fahrzeuge zu nutzen - was gerade bei den beruflichen Vielfahrern eine Fehlsteuerung darstellt.https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/co2-bepreisung-16730083. Da die Abrechnung für diese dienstlichen Fahrten kilometergenau erfolgt, ist eine Übervorteilung durch die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes von vornherein ausgeschlossen..Ich schlage daher vor, das Reisekostengesetz mit einer steuerfreien Erstattungsgrenze von 0,50 Cent pro Kilometer anzupassen.Somit wären teure und klimaschädliche Fahrzeuge nicht "refinanziert", sondern die Erstattung basiert auf den realen Kosten der Kompaktklasse.Zudem sollte eine regelmäßige Anpassung, z. B. alle 5 Jahre, vorgesehen werden, um die Erstattung an die Kostenentwicklung anzupassen.Zur Darstellung, was dies für den Arbeitnehmer bedeutet:Angenommene 25.000 km/Jahr für Fahrten im Rahmen der Tätigkeit.Erstattung durch den Arbeitgeber: 7.500 Euro/Jahr.Kosten durch die beruflichen Fahrten: 12.500 Euro/JahrDiese Differenz wird durch die CO2-Bepreisung erheblich steigen.

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