Regione: Germania

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches - Keine Strafmilderung beim Konsum von Alkohol/Drogen vor einer Straftat

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
193 Supporto 193 in Germania

La petizione è stata respinta

193 Supporto 193 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen vor einer Straftat bei der Verhandlung vor Gericht und dem Strafmaß nicht strafmildernd auswirken. Sowohl bei einmaligem Konsum zur Tatzeit als auch bei Langzeitkonsum.

Motivazioni:

Für die Art der Straftat und für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob der Täter (bzw. die Täterin) nüchtern oder betrunken war. Das Resultat ist das selbe. Daher sollte auch die Strafe die selbe sein.Außerdem ist es im nachhinein auch meist nicht mehr feststellbar, ob der Täter zu dem Zeitpunkt wirklich unter Drogen stand oder nicht, um die Strafe zu verringern liegt eine Lüge nahe.Mit meiner Petition entfällt auch der Anreiz eine Tat zu planen, etwas zu trinken und dann die Tat zu begehen, in der Hoffnung dadurch einen Strafnachlass zu erhalten wenn man erwischt wird.

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Novità

  • Pet 4-18-07-450-046171 Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass sich der Konsum von Alkohol oder anderen
    Drogen vor Begehung einer Straftat nicht strafmildernd auswirken solle, unabhängig
    davon, ob es sich um einmaligen oder Langzeitkonsum handele.

    Zur Begründung trägt der Petent insbesondere vor, es mache für das Opfer einer
    Straftat keinen Unterschied, ob der Täter nüchtern gewesen sei oder nicht. Das
    Strafmaß müsse daher dasselbe sein. Durch eine Neuregelung entfiele zudem der
    Anreiz, eine Straftat zu planen und... avanti

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