Dialog

Alternative Energiequellen - Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Naturschutzgebieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
76 Unterstützende 76 in Deutschland

Sammlung beendet

76 Unterstützende 76 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Naturschutzgebieten unabhängig von Größe, Anzahl und Zweck generell einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen sollte. Die gegenwärtige Gesetzeslage ermöglicht es, bis zu zwei Windkraftanlagen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung direkt neben einem NSG zu errichten. Da Großwindkraftanlagen andere Auswirkungen und Einflüsse haben als normale, sollten diese in der Gesetzgebung gesondert behandelt werden.

Begründung

Die Errichtung von 2 WKA erfordert nach aktuellen Gesetzen keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Anscheinend auch dann nicht, wenn sie unmittelbar neben einem Naturschutzgebiet errichtet werden sollen und eine nachhaltige Schädigung wildlebender Arten und ihrer Lebensräume zu erwarten ist. Hier besteht eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden sollte.Weiterhin sollten Großwindkraftanlagen der 2-4 Megawatt-Klasse aufgrund ihrer Umweltauswirkungen gesetzlich gesondert behandelt werden.Die Beantragung der Errichtung von Großwindkraftanlagen in unmittelbarer Nähe (120m) zu einem Naturschutzgebiet, das sich gerade durch das Vorkommen bedrohter, wildlebender Vogelarten auszeichnet, stellt eine Nichtbeachtung des Naturschutzrechts dar.Die Errichtung von WKA ohne gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu einem Naturschutzgebiet kann zu dessen nachhaltiger Störung führen. Dies ist nach Bundesnaturschutzgesetz § 23 untersagt.Das Helgoländer Papier empfiehlt Abstände von WKA zu bedeutenden Vogellebensräumen. Diese finden keine Beachtung und werden nicht eingehalten.Die Möglichkeit der Genehmigung widerspricht den Strategien zum Schutz der Biodiversität.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-754-044840 Alternative Energiequellen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Landesvolksvertretung von Mecklenburg-Vorpommern
    zuzuleiten, soweit es um eine Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Nähe
    eines Naturschutzgebietes im Landkreis Rostock, Gemarkung Bröbberow geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Durchführung einer
    Umweltverträglichkeitsprüfung für zwei Windkraftanlagen gefordert, wenn diese
    unmittelbar neben einem Naturschutzgebiet errichtet werden sollen. Ferner sollen
    Großwindkraftanlagen der "2 - 4 Megawatt-Klasse" aufgrund ihrer
    Umweltauswirkungen... weiter

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