Regione: Turingia

Alternativen zum Funkmast in Goldlauter-Heidersbach

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
641 Supporto 641 in Turingia

La petizione è conclusa

641 Supporto 641 in Turingia

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Überprüfung alter Beschlüsse der verantwortlichen Gremien und neutrale Bewertung/Überprüfung des Standortes.

Wir ersuchen darum, zu prüfen, den durch die Firma Vodafone geplanten Bau eines Funkmastes in Goldlauter / Heidersbach auf dem Saalhügel - wenige Meter neben der Kirche und einer unter Denkmalschutz stehenden Buche, an einem Rundwanderweg in direkter Nachbarschaft zum angrenzenden Wohngebiet mit Kindergarten und Spielplatz - auszusetzen, bis die noch offenen Fragen geklärt sind (z.B. kommunalrechtliche Prüfung des im Jahre 2010 geschlossenen Pachtvertrages der Firma Vodafone mit der Stadt Suhl, mögliche Untervermietung des Mastes an externe Anbieter, ...).

Welche Entscheidung wird beanstandet? Beschluss Ortsteilrat vom 29.09.2010 und des daraus resultierenden Stadtratsbeschlusses(widerspricht Beschluss des Stadtrates Suhl vom 22.11.2006 Beschluss-Nr.: 473/154/2006) Vorgang befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung in Weimar.

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiative sowie Anwohner und Unterstützer befürchten (neben anderen Gefahren - Petition Bund) eine Zerstörung des Landschaftsbildes durch den geplanten hohen Mast udn dies in einem staatlich anerkannten Höhenluftkurort, für dessen Besuch die Touristen Kurtaxe entrichten müssen. Unser Anliegen wird untermauert von ca. 1700 Unterschriften von Anrainern, Ortschaftsratsmitgliedern, Anwohnerinnen und Anwohnern der Gemeinde Goldlauter / Heidersbach bzw. Unterstützern, die wir im Vorfeld des Bürgerforums am 05.03.2015 gesammelt und der Stadtverwaltung Suhl bereits zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden. Der derzeitige Ortschaftsrat steht geschlossen hinter unserem Anliegen. Aussagen des Vertreters der Firma Vodafone Herr Zeitz vor etwa 170 Anwesenden, der Mast werde "so oder so gebaut", können wir nicht akzeptieren, insbesondere da die Aufklärung der Bevölkerung im Beschlussjahr 2010 nahezu gegen Null lief und auch in den folgenden Jahren mit einer absoluten Intransparenz agiert wurde. Wären direkte Grundstücksanrainer nicht auf auffällige Aufräumarbeiten 2013 aufmerksam geworden und hätten nachgefragt, wüssten wir Bürger wohl immer noch nicht, dass ein Mobilfunkmast in unserem Ort geplant ist. An dieser Stelle sei auf die Leitlinien der Stadt Suhl zur Errichtung von Mobilfunkanlagen, hier besonders auf Punkt 2 aus dem Jahr 2006 verwiesen, die nicht eingehalten wurden. Hier heißt es: "Die Öffentlichkeit wird über Suchkreise für neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen über Ortschaftsräte, den Stadtentwicklungsausschuss und das Internet informiert ... ... Begründungspunkt zu 2: Suchkreise von Sendeanlagen (Durchmesser 400 m) werden öffentlich bekannt gegeben." Diesbezüglich haben derzeitige Ortschaftsratsmitglieder wie oben erwähnt eine kommunalrechtliche Prüfung des damals geschlossenen Pachtvertrages beantragt. Diese Prüfung läuft aktuell und wird gerade durch neue Dokumente ergänzt. Uns erschließt sich in keiner Weise, warum Vodafone 2010 - nach einer fragwürdigen, undemokratischen Eilentscheidung (siehe kommunalrechtliche Prüfung) - einen Pachtvertrag schließt, sich im Anschluss mehr als 4 Jahre nichts bewegt, wo angeblich Pacht gezahlt wird, jetzt allerdings mit Nachdruck zur Tat geschritten werden soll. Wir verweisen darauf, dass sich im Umkreis von wenigen Kilometern bereits mehrere derartige Anliegen befinden, die aus unserer Sicht einen möglichen weiteren Bedarf bedienen bzw. ausgebaut werden könnten.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Ortsteilrat Goldlauter-Heidersbach und Stadtrat der kreisfreien Stadt Suhl. Wie wird die Petition begründet? 1. Einforderung Ergebnisse der kommunalrechtlichen Überprüfung. 2. Forderung eines neutralen Gutachters bezüglich Immissionsmessung und der Standortwahl. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Öffentliche Interessen in öffentlichen Sitzungen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Anwaltliche Unterstützung liegt bereits vor. Einlegung von Rechtsmitteln behalten wir uns vor.

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Novità

  • Die Petition wurde am 8. Juni 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Nach Ende der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist am 20. Juli 2015 wurde die Petition auf der Petitionsplattform von 642 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet und damit das nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht. Da aber Unterschriften von weiteren 1.693 Personen vorgelegt wurden, hat der Petitionsausschuss wegen des erheblichen öffentlichen Interesses beschlossen, eine öffentliche Anhörung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürPetG durchzuführen.



    Der Petitionsausschuss hat die öffentliche Anhörung am 27. Oktober 2015 durchgeführt. In Vorbereitung der Anhörung... avanti

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