Região: Turíngia
Diálogo

Altersversorgung nichtverbeamteter Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Thüringen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
374 Apoiador 374 em Turíngia

Colecta finalizada

374 Apoiador 374 em Turíngia

Colecta finalizada

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Die Petition hat das Ziel, die skandalöse Versorgungsbenachteiligung angestellter Hochschullehrer neuen Rechts (der sog. Lücke- bzw. Aufbauprofessoren) mit Ruhestandseintritt nach dem 30.06.1995 im Vergleich zu anderen Jahrgangsgruppen von Hochschullehrern an Thüringer Universitäten und Hochschulen unverzüglich durch die Thüringer Landesregierung aufzuheben.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Landesregierungen sind grundsätzlich zur Regelung von amtsangemessenen Altersversorgungen für ihre Landesbediensteten verpflichtet. Es wird die Entscheidung der Thüringer Landesregierungen der 90er Jahre und danach beanstandet, dass seit mehr als 20 Jahren in Dienst- und Arbeitsverträgen der Landesbediensteten die statusbedingte Altersversorgung im Sinne der Gleichbehandlung unter Hochschullehrern nicht geregelt worden ist. Angestellte Professoren sind als Ausdruck einer Diskriminierung aus Alters- und Herkunfts-gründen aus dem Beitrittsgebiet gegenüber nicht positiv evaluierten und nicht weiterbeschäftigten DDR-Professoren einerseits sowie verbeamteten Professoren Ost andererseits wesentlich schlechter in der Altersversorgung gestellt, obwohl sie in verantwortlichen Positionen maßgeblich an der Neugestaltung der Thüringer Wissenschaftslandschaft mitgewirkt haben.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Die Verantwortung für die entstandene Versorgungssituation tragen die jeweiligen Thüringer Landesregierungen im Allgemeinen und die jeweiligen Landesministerien für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Hochschulen bzw. Finanzen im Besonderen. Die Landesregierung hat sich unter Verkennung ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit bzw. Kompetenz (vgl. hierzu Dr. T. de Maiziere und PStS. T. Rachel) für das Versorgungsproblem wiederholt über die jährlich stattfinden Regionalkonferenzen der Ministerpräsidenten Ost der Auffassung einiger anderer neuen Bundesländer angeschlossen, die Lösung des Versorgungsproblems an die Bundesregierung zu verweisen und damit die Verschleppung dieser Angelegenheit billigend in Kauf genommen. Wie wird die Petition begründet? Es handelt sich um eine Versorgungsangelegenheit für Landesbedienstete in Verantwortung des Freistaates Thüringen und nach den Föderalismusprinzipien nicht um eine von der Bundesregierung zu lösende Korrekturaufgabe eines Versorgungsproblems, für die allerdings der Bund in Anbetracht seiner zumindest politischen und moralischen Mitverantwortung wiederholt seine finanzielle Mitwirkung angeboten hat (siehe Antwort des PSts. T. Rachel des BMBF vom 02.03.2016 auf eine Anfrage des Abgeordneten M. Birkwald, Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7794): . Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Angestellte Hochschullehrer neuen Rechts erhalten eine gesetzliche Regelaltersrente nach SGB VI. Sie fallen durch gesetzliche Enteignung nicht unter den Bestandsschutz für die zugesagte Zusatzversorgung für Beschäftigungen vor der Wiedervereinigung. Infolge Nichtanerkennung von Vorbeschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst an Hochschulen wurden diese weiterbeschäftigten Hochschullehrer im zwangsläufig höheren Alter aus Altersgründen nicht verbeamtet und von einer statusüblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Eine Zusatzversorgung über das Recht der gesetzlichen Rente ist generell nicht möglich. Deshalb ist die Petition nicht auf eine Gesetzesänderung gerichtet, sondern auf eine politische Lösung entsprechend Antwort auf Frage 6 (z. B. eine Fonds- oder Stiftungslösung; vgl. u. a. G. Berg: Forschung und Lehre 20, 540-41 (2013) oder C. Bergner, Forschung und. Lehre 21, 444-446 (2014)).

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Mit juristischen Auseinandersetzungen an Sozial- und Arbeitsgerichten aller Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg konnte dem Versorgungsunrecht unter Verweis auf eine erforderliche politische Lösung durch zuständige deut-sche Organe (z. B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.01.2017 (Az.: 1 BvR 861/13) zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. G. Lindner, Weimar) infolge der außergewöhnlichen historischen Situation des Vereinigungsprozesses in Deutschland bisher nicht abgeholfen werden.

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Novidades

  • Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 72. Sitzung am 30. September 2019 abschließend beraten. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Ausschuss neben den von den Petenten eingereichten Unterlagen sowie deren Ausführungen im Rahmen der Anhörung in nicht öffentlicher Sitzung am 29. August 2019 die Stellungnahme der Landesregierung berücksichtigt.

    Nach den Informationen der Staatskanzlei wurden zu dem vorgebrachten Anliegen seit dem Jahr 2011 sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wiederholt Gespräche geführt. Die Thematik sei zudem mehrfach in der MPK-Ost thematisiert worden. Im Ergebnis der Beratung am 13. April 2016 sei die Bundesregierung gebeten worden, zu einer bereits im Jahr 2013 vereinbarten Arbeitsgruppe einzuladen.... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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