Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir, Bürger der Bundesrepublik Deutschland, stellen ein öffentliches Misstrauensvotum gegen die derzeitige Bundesregierung (Stand 01.12.2015) und fordern: - sowohl eine Verfassungsklage gegen den Kabinettsbeschluss über den Syrieneinsatz der Bundeswehr - einen Volksentscheid bezüglich dieser Fragen und… - Neuwahlen!
Ein militärischer Einsatz der Bundeswehr in Syrien findet NICHT in unserem Namen statt, bzw. würde nicht in unserem Namen stattfinden (Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die hier unterschreiben), sollte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zum Syrieneinsatz entsprechen und eine Zustimmung erfolgen.
Begründung
- Die zur Debatte stehende Einsatzregion ist nach internationalem Recht immer noch syrisches Staatsgebiet. Somit hat allein der im Amt bestätigte Präsident Assad zu entscheiden, welcher Nation er militärische Operationen innerhalb syrischer Grenzen erlaubt
- Deshalb ist der Einsatz der Bundeswehr in Syrien ohne Zustimmung der syrischen Regierung oder ohne UN-Mandat eindeutig völkerrechtswidrig.
- Von besonderer Bedeutung sind die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes, nämlich die Garantie der Menschenwürde und der mit ihr verbundenen Grundrechte des Einzelnen als Abwehrrechte gegenüber dem Staat und die Garantie der fünf verfassungsrechtlichen Grundprinzipien: Republik, Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat und Rechtsstaat. Diese beiden Artikel, also die Garantie der Menschenwürde und die genannten verfassungsrechtlichen Grundprinzipien sind unabänderlich und gelten ewig (Artikel 79 Abs. 3 GG). Artikel 20 Absatz 2 besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. „Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Nun wird in der verfassungsrechtlichen Diskussion häufig vertreten, dass Abstimmungen auf Bundesebene ausschließlich im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes geregelt seien und eine Volksabstimmung daher auch nur in diesem Fall zulässig sei. Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht, dass aufgrund der Ewigkeitsgarantie der genannten Grundprinzipien eine Normenhierarchie besteht. Das in Artikel 20 Absatz 2 garantierte Abstimmungsrecht des Volkes geht über die Konkretisierung einer Volksabstimmung bei Neugliederung des Bundesgebietes hinaus. Während mithin bei einer Neugliederung des Bundesgebietes eine Volksabstimmung zwingend erfolgen muss, können Volksabstimmungen für beliebige andere Fragen durchgeführt werden. Dieses Recht kann dem Volk keiner nehmen! Deshalb fordern wir eine Volksabstimmung bezüglich des Militäreinsatzes in Syrien und allen zukünftigen Militäreinsätzen. Kein Militäreinsatz mehr ohne einen Volksentscheid
Vor 14 Jahren begannen die angeblichen 'Antiterror-Kriege' im Irak und Afghanistan. Innerhalb dieser Jahre haben sich etliche und immer neue Terrorgruppen gebildet und vergrößert, sie weiteten sich sogar aus, auf gewaltbereite Menschen, die mitten unter uns und in unserem Land leben. Die Situation hat sich nicht verbessert sondern drastisch verschlechtert. Der Mittlere Osten steht in Flammen und diese Flammen schlängeln sich allmählich nun auch zu uns hinüber. Zum einen in Form von Flüchtlingen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, zum anderen in Form von gewaltbereiten Terror- Anhängern, zumeist Jugendliche, die in unseren Ländern aufwuchsen, unsere Staatsangehörigkeit tragen und die urplötzlich radikal und religiös werden, was sicherlich nicht viel bzw. gar nichts mit Religion oder dem Islam oder irgendeiner spirituellen Tradition zu tun hat, sondern eher mit der Suche nach Anerkennung, Geltung, Struktur oder anderen Dingen, die unsere Gesellschaften ihnen wohl nicht mehr geben kann. Hier können wir auch nicht mit Gewalt, Krieg und Bomben vorgehen, sondern müssen etwas anderes, wie Bildung und Öffnung zur Welt entgegensetzen Die Interventionspolitik des Westens mit Kriegen und/oder Rebellenunterstützung hinterließ bis auf unvorstellbares Leid und eine breite Blutspur, nichts aber absolut gar nichts Positives, das diese Intervention rechtfertigen oder bestätigen würde. Dennoch wird nicht nur die Kriegsmission in Afghanistan verlängert, die Bundeswehr wird in Mali zur Terrorbekämpfung eingesetzt und nun soll sie sich auch noch im Kampf gegen den islamischen Staat einbringen. Ungeachtet der Tatsache, dass man Ideologien weder erschießen noch zerbomben kann – wird nun gerade das versucht, obwohl die Geschichte und auch die unmittelbare Vergangenheit gezeigt hat, dass dies nicht möglich ist, sondern diese Ideologien so nur verstärkt werden. Man muss die Ursachen dieser Ideologien bekämpfen und beseitigen, ihnen den Nährboden entziehen. In unseren Ländern müssen Politik und Wirtschaft Grundsteine legen und den Menschen eine Zukunft bieten, in der es sich arbeiten und leben lässt. Denn Politiker sind da um Politik zu machen, Lösungen zu suchen, Kriege zu vermeiden und nicht Kriege zu beginnen. Diese ganzen Kriege des Westens in der islamischen Welt haben in keinem Fall zur irgendeiner Stabilisierung, sondern in Afghanistan, im Irak und in Libyen zur Totalzerstörung der jeweils betroffenen Länder und zur Destabilisierung angrenzender Staaten (Pakistan, Tunesien, Mali) geführt. Wir, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, möchten nicht dazu beitragen, dass sich dieses Spiel auch in Syrien wiederholt und zu einer größeren Destabilisierung auch der europäischen Länder führt.