Anerkennung der Berufserfahrung von MFA im Gesundheitssektor der Krankenhäuser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Unterstützende 40 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

40 Unterstützende 40 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Berufserfahrung von medizinischen Fachangestellten (MFA) im Gesundheitssektor der Krankenhäuser anzuerkennen sowie als medizinische Fachangestellte medizinische Weiterbildungen in funktionsdiagnostischen Bereichen machen zu dürfen.

Begründung

Der Beruf der medizinischen Fachangestellten, kurz MFA, hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr gewandelt. Von der Sprechstundenhilfe, die den Arzt hauptsächlich bei administrativen Tätigkeiten unterstützte, über die/den Arzthelfer/in, die dann auch im medizinischen Bereich eingesetzt wurden, zu medizinischen Fachangestellten, die sich nicht mehr nur in Praxen, sondern auch vielen anderen Zweigen wieder finden.Ein/e MFA kann in jeglicher Fachrichtung arbeiten und muss sich dadurch immer medizinisch weiterbilden. Die Spezialisierungen der Fachärzte verlangen auch immer nach der Spezialisierung der MFA. OP-Assistenz, Funktionsdiagnostik (Endoskopie, Herzkatheterlabore), Verbandstechniken der vielfältigsten Art und vieles mehr. Dies führt dazu, dass MFA auch in der Funktionsdiagnostik, in Operationssäälen, in Notaufnahmen, in Sanitätshäusern, Reha-Kliniken usw. tätig sind. Aktuell ist es so, dass die MFA im öffentlichen Dienst und auch in anderen Tariftabellen häufig niedriger eingestuft werden als Gesundheits- und Krankenpfleger, obwohl die gleichen Tätigkeiten ausgeführt werden. Außerdem werden den MFA medizinische Weiterbildungen verwehrt, weil der Beruf nicht als Gesundheitsfachberuf, sondern kaufmännisch geführt wird. Ein Beispiel:Ein/e MFA arbeitet seit mehr als 10 Jahren in einer Notaufnahme. Verrichtet werden die exakt gleichen Tätigkeiten wie die der Kollegen/innen, die eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in (GUK) haben. Gleiche Tätigkeiten, Schichtsystem, gleiche Verantwortung. Dafür bekommt die/der MFA in der E6 auf Stufe 3 dann 2894,11 €, die/der GuK bekommt in der Tabelle P bei gleicher Stufe dann 3149,83 €. Es werden ihnen Weiterbildungen verwehrt, wie zum Beispiel die der Notfallpflege. Als GUK darf man nach 5 Jahren Arbeit in einer Notaufnahme die Weiterbildung der Notfallpflege beginnen. Warum also nicht auch als medizinische/r Fachangestellte/r? Fachlich besteht nach einer solchen Zeit der Berufserfahrung in dem Gebiet qualitativ kein Unterschied mehr zwischen beiden Berufsgruppen.In Bezug auf den Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses über die Erfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V wäre hier ein Umdenken sinnvoll, um die Notaufnahmen zu entlasten und die Vorgaben zu erfüllen. Nach jeglicher Weiterbildung, die den GuK in den Bereichen in denen auch MFA bei gleicher Arbeit eingesetzt werden, offen steht, sind die Gehälter natürlich noch weitaus diskrepanter, obwohl sich auch da die Arbeit nicht unterscheidet.

Link zur Petition

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