Reģions: Vācija

Anerkennung der "Wahllüge" als Straftat (Betrug)

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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der deutsche Bundestag möge einen Gesetzesentwurf verabschieden, welche Wahllügen, also die Wahlversprechen der einzelnen Parteien während des Wahlkampfes, welche nach der Wahl nicht eingehalten werden, in das Strafgesetzbuch (StGb) aufnimmt.

Pamatojums

In jedem Wahlkampf werden den deutschen wahlberechtigten Bürgern Versprechen gemacht um deren Vertrauen zu gewinnen und somit deren Wahlstimme zu erhalten. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass es sich hierbei oft in hohem Maße um arglistige Täuschung handelt. Dadurch entsteht dem Wähler oft erheblicher Schaden. Das StGb kennt unter §§263-266b den Straftatbestand des Betruges, welche sich aber nur als Vermögensdelikt definiert. Der Gesetzgeber erkennt zwar gewisse Sonderregelungen (Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB ,Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB ,Subventionsbetrug nach § 264 StGB ,Computerbetrug nach § 263a StGB – welcher den Betrug einer Maschine und nicht eines Menschen berücksichtigt- und die Täuschung des Finanzamtes nach § 369 ff. Abgabenordnung (AO) als Steuerhinterziehung) an, jedoch greift keine der angeführten §§ die Leistungserschleichung (Leistung definiert als erbrachte Wahlstimme des Wählers und Erschleichung definiert als inhaltsloses Versprechen der Parteien) welche in regelmäßigem Abstand von 4 Jahren durchgeführt wird, auf.

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Es ist ein guter Schritt solche Gesetze zu erlassen! Es geht darum zukünftige Aussagen der Pateien und einzelner Politiker strafrechtlich zu verfolgen sofern sie nach der Wahl nicht eingehalten werden. Dazu sollten die Wahlziele der Pateien schriftlich und öffentlich festgehalten werden und bei Nichteinhaltung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Gegenwärtig erleben wir in allen Ländern der Welt Machenschaften, Wahlbetrug und Falschaussagen. Milliarden von Menschen werden schlichtweg von einigen verarscht. Die beiden vorherigen contra Aussagen halte ich für sehr naiv!

Sorry, aber wenn Bestechung und Korruption von Politikern von Exekutive und zustimmender Mehrheit der Legislative als Straftatbestand abgelehnt wird, warum sollten sie dann Lug und Trug als einen solchen anerkennen? Die Forderung ist zwar verständlich und auch gerechtfertigt, aber es nützt nichts einem Dieb zu sagen er wäre ein Dieb - das müsste viel mehr kommen.

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