Région: Allemagne
Santé

Anerkennung des Chirurgisch - Technischen Assistenten bei der Studienplatzvergabe in Humanmedizin

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Kultusministerkonferenz, Bundesgesundheitsministerium
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  1. Lancé 2020
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Seit Anfang diesen Jahres wurde das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium revolutioniert. Die Wartezeit (zuletzt bei 15 Wartesemestern) fällt nun weg; stattdessen ist die Abiturbestenquote um weitere 10% gestiegen (ergo 30%). Es wurde eine zusätzliche Eignungsquote, kurz ZEQ (mit nur bedauernswerten 10%), eingerichtet. Die zuletzt genannte Quote dient Bewerbern, die bereits eine Ausbildung im medizinischen Beruf absolvierten und langjährige Berufserfahrung sammelten. Das hochschuleigene Auswahlverfahren besteht weiterhin mit 60% und berücksichtigt das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge, kurz TMS, an dem man nur einmal im Leben (!) teilnehmen darf.

Initial sollte hierdurch die Medizinstudienplatzvergabe insbesondere für fachgebundene, beruflich Qualifizierte verbessert werden. Jedoch wurde die Situation für den Beruf der Chirurgisch – Technischen Assistenz verschlimmbessert! Vor dem Hintergrund, dass in dieser Ausbildung sehr praxisnahes und immenses medizinisches Wissen vermittelt wird, ist dies umso bedauerlicher.

Als Chirurgisch – Technische Assistentin, kurz CTA, dürfen ärztlich delegierbare Tätigkeiten übernommen und selbstverständlich im Sinne des Facharztstandards umgesetzt werden. Dies beinhaltet: Tätigkeiten im chirurgischen Operationsbereich, die von der direkten Assistenz des Operateurs bis hin zum selbstständigen Wundverschluss gehen können. Des Weiteren wird unsere Berufsgruppe auf Stationsebene für die Ausarbeitung der täglich begleiteten ärztlichen Visite, konventioneller Untersuchungen, Blutentnahmen, Legen von peripheren venösen Zugängen, Erstellen von ärztlichen Entlassungsbriefen sowie Patientenaufnahmen und die Erstversorgung in der chirurgischen Notfallambulanz, Verbandswechsel und vieles mehr eingesetzt. Somit ist man als CTA an der allumfassenden Patientenversorgung involviert und nimmt den ärztlichen Kollegen viel Arbeit ab.

Seit Beendigung unserer Ausbildung im Jahr 2015, mit sehr gutem Leistungsnachweis, sind wir nun als CTA tätig, sodass mittlerweile fünf bis sechs Jahre nach dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife verstrichen sind. Weiter in der Hoffnung, endlich Medizin studieren zu können. Umso enttäuschender war es, als wir uns mit den neuen Auflagen des Ministeriums befassten und uns für das Sommersemester 2020 beworben haben. Denn bedauerlicherweise wird die für das Gesundheitssystem relevante, sinnvolle und medizinisch umfassende Ausbildung zur Chirurgisch – Technischen Assistenz bei der Medizinstudienplatzvergabe nicht anerkannt!

Im Zentralen Vergabeverfahren für das Medizinstudium über Hochschulstart sowie bei der Vergabe durch die Landarztquote besteht zusätzlich auch noch eine geringe Möglichkeit, sich über die „Berufsqualifikation“ zu bewerben. Hierbei können Bewerber, mit herausragendem Leistungsnachweis einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist und mindestens (je nach Uni - Vorgaben) zwei - bis dreijähriger Vollzeittätigkeit im erlernten Beruf, über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung einen Medizinstudienplatz erhalten. Leider wird auch hier wieder die Ausbildung zum Chirurgisch- Technischen Assistenten nicht anerkannt. Ausbildungen, die der ärztlichen Tätigkeit kaum Überschneidungspunkte bieten, werden hingegen anerkannt.

Raison

Die Entscheidung, die Ausbildung und Berufserfahrung der Chirurgisch – Technischen Assistenz bei der Studienplatzvergabe nicht zu berücksichtigen, gestaltet sich absolut kontrovers! Es wird motivierten und zielstrebigen CTA’s, die über mehrere Jahre sowohl den ärztlichen als auch den pflegerischen Kollegen bei der medizinischen Patientenversorgung unterstützt haben, die Aufnahme eines Medizinstudiums erschwert ?!

Laut dem Ministerium haben wir demnach sechs Jahre keine relevante Tätigkeit in Bezug auf das Medizinstudium gemacht?! Sechs Jahre unseres Lebens, in denen wir praktische Erfahrungen mit Hinblick auf ein Medizinstudium gesammelt haben, werden nun bei der Studienplatzvergabe nicht adäquat angerechnet. Stattdessen wird die Abiturbestenquote um weitere 10% gesteigert, bei der die Bewerber ohne jegliche Berufserfahrung oder größtenteils sogar überhaupt ohne jeglichen Einblick in den Krankenhausalltag, an das Studium herangehen!

Auch wenn für den Beruf der Chirurgisch – Technischen Assistenz bis dato keine staatliche Anerkennung besteht (was für neue medizinische Berufe nicht unüblich ist und gegebenenfalls mehrere Jahrzehnte benötigt), trägt der Beruf insbesondere mit Hinblick auf die derzeitige Lage der Corona – Pandemie und bei einem ausgeprägten Mangel an ärztlichem Personal einen wichtigen Teil und Mehrwert zu unserem Gesundheitssystem bei und ist unter anderem eine absolut ideale Vorbereitung auf ein Medizinstudium! Ärztliches Personal wird gerade heutzutage und auch zukünftig in den Kliniken dringend benötigt!

Infolgedessen fordern wir die Anerkennung des Chirurgisch - Technischen Assistenten bei der Studienplatzvergabe in Medizin!

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