Bölge : Almanya

Anerkennung eines Mehrbedarfs zum Regelsatz für Hygieneartikel

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird gefordert, für menstruierende Frauen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, einen generellen Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz anzuerkennen, um die monatlichen Kosten für Binden, Tampons, Schmerzmittel und Slipeinlagen zu decken.

Gerekçe

Dieser Mehrbedarf sollte monatlich mindestens sieben Euro betragen und antragsfrei im durchschnittlichen Menstruationsalter gewährt werden, sowie zusätzlich (z.B. Trandgender, längere/kürzere Menstruation) auf Antrag.Wer Leistungen des SGB II bezieht und nachweisen kann, dass er erhöhte Lebensausgaben hat, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund von Schwangerschaft, bekommt hierfür einen Mehrbedarf anerkannt, um diese Kosten zu decken. Von Frauen*, die menstruieren, wird jedoch erwartet, diese Kosten von dem Regelsatz zu bestreiten. Dabei ist die Menstruation ein biologisches Phänomen und nichts, wofür sich eine Menstruierende* entscheidet. Die Kosten für Menstruationsprodukte sind hoch, so kam eine Umfrage beispielsweise auf eine Summe von 20.700 Euro. Menstruierende* müssen monatlich Geld investieren für Binden, Tampons, Slipeinlagen, teilweise Schmerzmittel. Dieses Geld fehlt ihnen im Hartz-4-Regelbedarf.Das bedeutet, dass Männer und nicht-menstruierende Menschen, die Leistungen des SGB II beziehen, ein höheres Budget zur Deckung ihrer weiteren alltäglichen Ausgaben haben als Menstruierende*. Dies kann dazu führen, dass sich Menstruierende* zwischen Menstruationsprodukten und etwas zu Essen entscheiden müssen - und daher öfter zu unhygienischen Alternativen wie Tüchern oder Klopapier greifen müssen, was die Vermehrung von Keimen begünstigt.Diese sogenannte Periodenarmut ist auch in Deutschland ein Thema. Artikel 3 Abs. 2 GG besagt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."Daher ist gefordert, für menstruierende Hartz-4-Empfängerinnen* einen generellen Mehrbedarf in Höhe von mindestens sieben Euro pro Monat anzuerkennen. Dieser Mehrbedarf soll während des durchschnittlichen Menstruationszeitraumes (12-55 Jahre) ohne zusätzlichen Antrag gewährt werden. Wer früher oder später noch menstruiert oder mit männlicher Identität menstruiert (beispielsweise als Transgender) soll diesen Mehrbedarf auf Antrag ebenfalls anerkannt bekommen. Die Menstruation ist ein natürlicher biologischer Vorgang und die hygienische Versorgung von ihr darf nicht etwas sein, was Frau* sich leisten können muss.

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