Anerkennung von Care-Arbeit als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1.344 Unterstützende 1.344 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass unbezahlte Care-Arbeit von Eltern, pflegenden Eltern, Alleinerziehenden, pflegenden/begleitenden Angehörigen jeden Alters, als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit anerkannt wird mit folgenden Maßnahmen: Hinzurechnung der unbezahlten Arbeit zum Bruttoinlandsprodukt. Gleichstellung der Erwerbsarbeit mit der unbezahlten Sorgearbeit als frei wählbarer Beruf im Grundgesetz (Art. 12 Grundgesetz) und daraus folgend Anspruch auf ein Fürsorgegehalt.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die lebensnotwendige Sorgearbeit, auf die Kinder, alte, kranke, beeinträchtige, hilfsbedürftige Menschen jeden Alters angewiesen sind, und die von Bürgerinnen und Bürgern in ihren Familien unbezahlt geleistet wird, vom Staat gerecht entlohnt wird, z. B. nach dem Tarif TVöD SuE Entgelttabelle 2020.Solange die privat geleistete unbezahlte Care-Arbeit von Eltern, pflegenden Eltern, Alleinerziehenden, pflegenden / begleitenden Angehörigen jeden Alters (darunter sind auch Kinder und Jugendliche) nicht als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit anerkannt wird und zum Bruttoinlandsprodukt hinzugerechnet wird, bleibt die Messung der wirtschaftlichen Leistung der deutschen Volkswirtschaft fehlerhaft und unvollständig. Ohne Fürsorgearbeit gäbe es keine Wirtschaft. Solange die unbezahlte Arbeit jedoch nicht ausdrücklich als Teil der Wirtschaftsleistung der deutschen Volkswirtschaft ausgewiesen wird im Bruttoinlandsprodukt, bleibt sie unsichtbar und die unbezahlt Sorgearbeitenden als solche rechtlos.Wenn die lebensnotwendige Care-Arbeit nicht privat in den Familien geleistet wird, ist der deutsche Staat als Sozialstaat (Art. 20 Grundgesetz) verpflichtet diese Sorgearbeit öffentlich zu organisieren, um das Überleben und Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Auch als Mitgliedstaat der EU hat sich Deutschland zu dieser Verantwortung verpflichtet (Art. 24, 25, 26 der EU Menschenrechtscharta). Die dafür notwendigen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden, ggf. auch zulasten anderer Staatsaufgaben.Ich fordere den Deutschen Bundestag auf private Fürsorgearbeit von Eltern, pflegenden Eltern, Alleinerziehenden, pflegenden / begleitenden Angehörigen jeden Alters (darunter sind auch Kinder und Jugendliche) finanziell abzusichern (z. B. mit einem Fürsorgegehalt einschließlich aller Sozialleistungen), da es sich hier um eine überlebensnotwendige Arbeit handelt, für deren Erbringung die Solidargemeinschaft und ihr Staat verantwortlich sind. Bürgerinnen und Bürger, die diese Aufgaben freiwillig und unbezahlt übernehmen dürfen deshalb nicht verarmen.Die soziale Mindestsicherung in Deutschland (Bezug von Hartz-IV) ist kein ausreichender Schutz vor Armut und schon gar nicht ein Schutz vor Altersarmut, denn im Hartz-IV-Bezug wird seit 2011 nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Des Weiteren müssen Menschen im Hartz-IV-Bezug dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was ganz klar zeigt, dass die Pflege von Angehörigen und die Erziehung von Kindern in der Familie nicht als frei wählbarer Beruf (Art. 12 Grundgesetz) oder als Arbeit gewertet wird.Da Frauen den größten Teil der unbezahlten Sorgearbeit leisten, sind sie besonders betroffen von der Unsichtbarkeit dieser volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes und gegen Art. 21 der EU Menschenrechtscharta.

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