Terület: Szászország
A Anerkennung von Dyskalkulie ( Matheschwäche ) im Bundesland Sachsen petíció képe
Család

Anerkennung von Dyskalkulie ( Matheschwäche ) im Bundesland Sachsen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuß des Landtags
56 Támogató 41 -ban,-ben Szászország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

56 Támogató 41 -ban,-ben Szászország

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Dyskalkulie ( Matheschwäche) muss in Sachsen endlich anerkannt werden wie LRS ( Lese/Rechtschreibschwäche). Es reicht nicht aus das Schüler und Eltern auf freiwillige Zugeständnisse der Schulen und Lehrer angewiesen sind. Mehr Kinder müssen schneller und unkomplizierter gezielte Förderung und Hilfe bekommen. Frühe Test in Schulen wie bei LRS Sodas jedes Kind auch die Möglichkeit eines vernünftigen Schulabschlusses. Es kann nicht sein, das man zwar nach Feststellung der Dyslalkulie durch das Schulamt irgendwelche Zugeständnisse im Unterricht erhält, aber am Ende das Kind eine ganz " normale" Abschlussprüfung machen soll. Dies das Kind aber nicht schaffen kann ohne das es eine Regelung gibt wie bei LRS.

Indoklás:

Für unser Kind war der Matheunterricht noch nie einfach. Die ersten 2 Grundschuljahre waren noch normal, da Zahlenzeiträume bis 100 noch kein Problem darstellten. Ab Klasse 3. wurde es immer schwieriger. Selbst viel üben und wiederholen der Aufgaben hinterließen den Eindruck das nicht hängen blieb. In der 4. Klasse entschlossen wir uns Nachhilfe in Anspruch zu nehmen,da es immer schlechter wurde . Selbst das Uhrzeit erlernen wurde ein großes Rätsel für unser Kind. Bis dahin war uns eine Matheschwäche nicht bekannt. Gleich in der 2. Nachhilfestunde kam die Lehrerin auf uns zu und fragte ob es nicht sein kann das unser Kind eine Dyskalkulie hat. Auf ihr Anraten machten wir einen Termin beim Schulamt und einen mehrstündigen Test. Dieser ergab eine stark ausgeprägte Matheschwäche bei der das Kind Zahlenzeiträume von max. 100 erfassen kann. Eine Förderung hierzu wurde uns empfohlen. In unserer Stadt gibt es dafür nur eine Einrichtung. Diese hatte aber weder freie Termine noch war diese Förderung halbwegs bezahlbar. ( 1 h = 50€). Nach einiger Zeit ergab sich die Möglichkeit am Samstag früh 9.00 Uhr jeweils Wochen weise einen Termin zu bekommen. Somit ergaben sich monatliche Kosten von 200-250€ , die wir aber gern für unser Kind ausgeben wollten und auch mussten um ihr eine Förderung zukommen zu lassen. Wir hätten dann das große Glück das das Jugendamt die Kosten dafür für 1 Jahr übernahm wenn wir zusätzlich noch eine andere Maßnahme auf Grund einer anderen Erkrankung in Anspruch nehmen würden. Leider endeten beide Föderungen nach etwas mehr als 1 Jahr weil noch weitere Kinder dringend eine Förderung erhalten mussten. Experten sprechen davon das eine Therapie von mindestens 2-3 Jahren notwendig sind um überhaupt dem Kind Wege aufzuzeigen wie spezielle Aufgaben anders erlernt werden können. In der Schule war man zähneknirschend bereit unserem Kind weniger Aufgaben bei Arbeiten zur Bewertung zu geben und beim Jugendamt beantragten wir deshalb einen Nachteilsausgleich. Deshalb wurde die Schulzeit nicht leichter und in der 8. musste die Klasse deshalb wiederholt werden. Nachdem das zweite mal 8. Klasse keine Besserung brachte( wie auch), sagte man uns das sie die Klasse nicht noch einmal wiederholen kann und das es besser wäre die Schule mit der 8. Klasse zuverlassen und ein berufsvorbereitendes Jahr anzustreben. Die Begründung hierfür ist traurig bis einleuchtend. Wenn unser Kind in die 9. Klasse versetzt wird, müsste trotzdem eine " normale" Abschlussprüfung ( Hauptschulabschluss) ohne Zugeständnisse wegen der Dyskalkulie gemacht werden. Dies kann aber ein Mensch mit so einer ausgeprägten Matheschwäche nicht schaffen. Demzufolge würde sie deshalb trotzdem nur von der Schule mit der 8. Klasse ohne Abschluss abgehen können. Das 1 Jahr wäre sozusagen umsonst. Nach Beratung mit dem Arbeitsamt wurde uns ein berufsvorbereitendes Jahr empfohlen, mit der Aussicht, das unser Kind bei sehr guter Mitarbeit die Möglichkeit geboten wird dort den Hauptschulabschluss zu machen. Voll motiviert begann unser Kind dieses Jahr, da der Abschluss noch erreichbar schien. Leider zerplatze dieser Traum jetzt wieder wie eine Seifenblase. Nach 1 Monat berufsvorbereitendes Jahr kam es zum Eltern/Kind/Schulgespräch. In diesem Gespräch legte man uns die Testergebnisse der ersten erledigten Aufgaben vor. Wie von uns erwartet viel die Punktezahl im Bereich Mathematik extrem niedrig aus. Obwohl die Matheschwäche bekannt war, teilte man uns mit das mit diesem Ergebis eine Zulassung zum Hauptschulabschluss nicht möglich ist. Unser Kind brach natürlich in Tränen aus und ich wusste auch nicht ob ich jetzt schreien oder Heulen sollte. Warum sagt man uns das in diesem Jahr ein Abschluss möglich ist obwohl man mit dem Nachweis der Dyskalkulie wissen hätte müssen das ein Schulabschluss nur mit Kompromissen möglich ist. Man sagte uns nach längerer Diskussion, das unser Kind wenn wir das unbedingt wollen eine Prüfung beantragen kann, diese aber in einer ganz normalen Schule mit den gleichen Bedingungen wie jedes andere Kind stattfinden muss. Dieses Prüfung kann aber so nicht geschafft werden. Die üblichen obligatorischen und mir oft gehörten Worte" Es tut uns leid" beendeten dieses Gespräch. Das Endergebnis einer langen Schulodysee ist erschreckend und macht wütend. Mein Kind wird also auf Grund einer Nichtanerkennung der Dyskalkulie in Sachsen nie einen Schulabschluss haben, eine überbetriebliche Ausbildung in einem nicht gewünschten Beruf machen müssen und immer einen Hilfsarbeiter Status haben nur weil die Behörden sich quer stellen. In 4 Bundesländern ist Dyskalkulie bereits anerkannt ich fordere dies auch für das Bundesland Sachsen um endlich die Benachteiligung der Kinder mit einer Matheschwäche abzuschaffen.

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    2018. 10. 12. -on,-en,-ön,-án,-én

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  • Änderungen an der Petition

    2015. 10. 30. -on,-en,-ön,-án,-én

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