Onderwijs

Anerkennung von Online Fortbildungen der Tierärzte in BW

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Landestierärztekammer Baden Württemberg
347 Ondersteunend

De petitie werd geweigerd

347 Ondersteunend

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Wir fordern von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg für 2020 eine generelle und umfassende Anerkennung der geleisteten Nicht-Präsenzfortbildungen (online Webinare, E-learning, etc) welche über eine offizielle Bestätigung der Fortbildungszeit verfügen.

Reden

Auf Grund der Corona Maßnahmen fallen dieses Jahr viele nationale und internationale Kongresse, Seminare und Tagungen aus. Parallel dazu findet eine Verlagerung auf Online Plattformen statt. Momentan werden Nicht-Präsenzfortbildungen von der Landestierärztekammer nur zu einem geringen Teil anerkannt (25% der geforderten Fortbildungszeit). Mit Beschluss vom 25.3.2020 hat der Vorstand der LTK BW beschlossen die nach § 3 B Abs. 5 Berufsordnung LTK BW geforderten Fortbildungsstunden um 50% zu reduzieren. Hiermit wurde nicht in Betracht gezogen, dass es valide Alternativen zur Fortbildung gibt und eventuell auch diese Zahl durch Präsenzfortbildungen 2020 nicht abgedeckt werden kann. Wir fordern daher vom Vorstand eine sofortige Anerkennung aller von den Mitgliedern der LTK 2020 geleisteten Fortbildungsstunden, unabhängig ob sie aus Präsenz- oder Nicht-Präsenzveranstaltungen stammen. Aus Qualitätsgründen kann bei diesen Fortbildungen nicht auf eine offizielle Zertifizierung durch eine unabhängige Organisation (BTK-ATF, RACE,CE,CPD, ...) verzichtet werden.

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Nieuws

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie eventuell schon ein paar von euch in der April Ausgabe des deutschen Tierärzteblattes lesen konnten, erkennt nun auch BW Online-Fortbildungen für 2021 vollständig an. Unsere Bemühungen waren also erfolgreich. Eine rückwirkenden Anerkennung für 2020 fand keine Mehrheit im Ausschuss. Wie ja schon der Kammerpräsident im Weihnachtsbrief geschrieben hatte, gab es im Sommer 2020 keinen Lockdown und Präsenzfortbildungen waren möglich. Als hilfreiche Information möchte ich aber beifügen, dass Online-Weiterbildungsstunden für einen Weiterbildungsgang (Fachtierarzt/Zusatzbezeichung) unabhängig davon schon immer vollständig anerkennbar waren und sind, da die Weiterbildungsordnung und ihre Anlagen - im Gegensatz zur Berufsordnung... verder

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr geht zu Ende und damit auch die coronabedingte Regelung der LTK BW für 2020, die Anforderung an Fortbildungsstunde um 50% zu reduzieren und davon maximal 50% an Nicht-Präsenzfortbildungen anzuerkennen. Da es bisher keine Regelung der Fortbildungspflicht für 2021 gibt, habe ich den Vorstand der Kammer gebeten sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen und für 2021 eine Anerkennung von online-Fortbildungsstunden zu beschließen. Über die Fortschritte werde ich Sie auf dem Laufenden halten.

    Ihnen alle frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr, bleiben Sie gesund

    Mattias Frank

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie in der letzten Ausgabe des deutschen Tierärzteblattes lesen konnten, hat sich der Vorstand der LTK BW erneut mit der Fortbildungssituation befasst. In der kurzen Mitteilung wurde bekannt gegeben, dass sich der Vorstand einstimmig erneut für eine Reduktion der Fortbildungspflichtstunden um 50% ausgesprochen hat, unter Anerkennung von maximal 50% aus nicht-Präsenzfortbildungen. Diese Entscheidung sei auch nicht durch demokratische Willensäußerungen der Kammermitglieder, wie eine Petition, zu ändern. Eine Erläuterung zu diesem Beschluss ist erneut nicht zu finden. Die Prüfung der Fortbildungspflicht soll nach Einzelfall unter Gesichtspunkten der Qualitätssicherung (was immer das bedeuten soll), also ohne... verder

Die vermehrte Anerkennung von online-Fortbildungen entspricht dem Zeitgeist und ist längst überfällig. Im Jahr 2020 ist aufgrund der speziellen Situation eine 100%ige Anerkennung der online-Fortbildungen erforderlich, weil nicht absehbar ist dass die bisher geforderte Anzahl der Präsenzstunden gefahrlos - wenn überhaupt -abgeleistet werden kann.

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