Piirkond : Saksamaa

Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung - Rentenpunkte für die Vollzeitbetreuung von Pflegekindern

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  1. Algatatud 2019
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pflegeeltern, die in Vollzeitpflege jahrelang in ihrer eigenen Familie Kinder der Jugendhilfe betreuen, für ihre gesellschaftlich bedeutsame Arbeit genausoviel Rentenpunkte erhalten, wie für ihre leiblichen Kinder. Dass soll bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bzw. Jugendlichen gelten und rückwirkend allen Pflegeeltern zugute kommen.

Selgitus

Pflegekinder werden nur im jüngeren Alter bei der Rente berücksichtigt. Das ist im Vergleich zu leiblichen Kindern ungerecht und inakzeptabel. Das zu pflegende Kind wird oft jahrelang in der Familie gepflegt. Ausserdem werden die Probleme der Kinder und Jugendlichen mit zunehmendem Alter meist nicht kleiner, sondern eher grösser. Der Pflegeaufwand erhöht sich mit den Schulbesuchen, der Lehrausbildung, Vorbereitung des Pflegekindes auf die Selbständigkeit usw. Der für die Gesellschaft unentbehrliche und stetig steigende Bedarf und Einsatz der Pflegeeltern wird nicht genügend gewürdigt. Wer z.B.nach dem 10. Lebensjahr ein Kind in der Familie betreut, wird rentenmässig nicht berücksichtigt und deshalb auch gesellschaftlich nicht entsprechend anerkannt. Es ist eine grobe Ungerechtigkeit. Meist erst mit dem Rentenbescheid wird den Pflegemüttern oder - vätern klar, dass sich die jahrelange Pflege eines fremden Kindes nicht in ihrer Rente niederschlägt. Der Staat, der den Pflegeeltern z.B. das Auffenthaltsrecht eines fremden Kindes in ihrer Familie überträgt, hat meiner Meinung auch eine Fürsorgepflicht für diese Menschen. Es sollte ihnen im Alter nach einer oder mehreren Pflegschaften der Jugendhilfe zum mindestens nicht finanziell schlechter gehen als anderen Rentnern.Es geht ihnen aber objektiv finanziell schlechter, weil sie eine Leistung erbracht haben, die nicht honoriert wird. Ausserdem ist es wichtig und es gebietet meiner Meinung nach die Fürsorge der Jugendhilfeorgane, dass die Pflegeeltern über das Verfahren der Rententräger in Bezug auf ihre spätere Rente und eventuelle Leistungen bzw. ,wie hier kritisiert, Nichtleistung, informiert werden. Das muss transparent von Anfang an sein. Es besteht also Handlungsbedarf und jedes Pflegekind sollte bei der Rente der Pflegeperson berücksichtigt werden. Die Vergabe von Rentenpunkten für Pflegekinder ist überfällig und sollte rückwirkend allen Pflegeeltern gezahlt werden.

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