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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Härtefallgrenze/Gleitende Härtefallgrenze der Krankenkassen für Zahnersatz zum gleichen Zeitpunkt erhöht bzw. angeglichen werden, wie die Renten gemäß der Teuerungsrate erhöht bzw angeglichen werden.
Indoklás:
Die Härtefallgrenze wird zum 1. Januar eines Kalenderjahres angehoben.Die volle Erwerbsminderungsrente/Rente wird zum 1. Juli eines Kalenderjahres angehoben.Es kann nicht angehen, dass in den ersten sechs Monaten kaum etwas zu dem Zahnersatz dazu bezahlt wer-den muss und nach dem 1. Juli die komplette Rentenerhöhung an die Krankenkasse brutto für netto abzuge-ben ist.Zahlen Übersicht: Härtefallgrenze ab 1.1.2019: 1.246 €Volle Erwerbsminderungsrente 01-06.2019 = 1.276,54 = Zuzahlung 30,54 pro Monatund Volle Erwerbsminderungsrente 07-12. 2019 = 1.317,19 = Zuzahlung 71,19 pro Monat Somit zahlt man in dem ersten Halbjahr zu seinem Zahnersatz insgesamt 91,62 € dazu und im zweiten Halb-jahr bis zu 213 €, 57 Euro.Es kann nicht sein, dass die komplette Rentenerhöhung, welche den gesamten Lebensbedarf abdeckt, von der Krankenkasse eingezogen wird! Ich bitte daher die Härtefallgrenzen und die Rentenerhöhung zum gleichen Zeitpunkt anzupassen!
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2020. 11. 11. -on,-en,-ön,-án,-én
Vita
Még nincs CONTRA érv.