Regija: Njemačka
Obitelji

Anhebung des Elterngeldes auf 100 Prozent des vorgeburtlichen Bruttolohns

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  3. Predano na dan 15.06.2021
  4. Dijalog
  5. Okončano

Das Elterngeld beträgt hierzulande lediglich 67 Prozent des vorgeburtlichen Nettolohns. Der Wunsch vieler Menschen nach einer eigenen Familie entspricht den gesellschaftlichen Erwartungen und bleibt zugleich ein wirtschaftliches Paradox: Während durch eine Familiengründung mehr finanzielle Mittel benötigt werden, sinkt in der Regel zeitgleich das Einkommen.

Ein Elterngeld auf dem Niveau von 100 Prozent des präpartalen Bruttolohns birgt vielerlei Chancen:

  • mehr gesellschaftliche Wertschätzung der Carearbeit,
  • finanzielle Stabilisierung von Familien
  • mehr Entscheidungsfreiraum und Gleichberechtigung in der Kinderbetreuung
  • je nach Ausgestaltung (staatlich finanziert oder durch anteilige Unternehmensbeteiligung) ggf. auch mehr gesellschaftliche Verantwortungsübernahme durch Unternehmen.

Die Debatte um den Wert der Care Arbeit Ernst nehmend, sollten wir werdenden Eltern 100 Prozent des präpartalen Bruttolohn zugestehen.

Auch Unternehmen profitieren langfristig von der Re-Produktion, den dadurch erworbenen Soft-Skills, sowie insbesondere von der gesteigerten Kaufkraft junger Familien. Zudem wirke sich angemessenes Elterngeld positiv auf die Erwerbstätigkeit von Müttern aus [1].

Die Einbindung von Unternehmen sollte daher geprüft werden, wenn eine rein staatliche Finanzierung nicht denkbar ist.

[1] Criado-Perez, Caroline (2020). Unsichtbare Frauen. Wie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert. (S. 115)

Obrazloženje

Die Elternzeit mit Elterngeldbezug bedeutet für Eltern pro Kind bis zu 12 Monate Lohneinbußen. In 75 Prozent der Fälle betrifft das nach wie vor die Mutter* [1].

Die finanzielle Situation von Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, die sich der sozialen Re-Produktion in Form von Kindeserziehung widmen ist prekär. Nur wenn der beantragende Elternteil vorab ein Nettoeinkommen unter 1000 Euro erzielte, werden unter Umständen bis zu 100 Prozent des Lohns ersetzt [2].

2019 erhielten Eltern im Bundesdurchschnitt 898 Euro (!) Elterngeld pro Monat bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes.

Präpartal erwerbstätige Frauen* hatten durchschnittlich jedoch nur Anspruch auf 735 Euro [3] - ein Wert, der knapp unter dem Existenzminimum der Bundesregierung für das Jahr 2019 lag [4].

Eine Entscheidung für ein oder mehrere Kinder kann die finanzielle Unabhängigkeit einer Frau* auch trotz oder gerade wegen des Elterngeldes zusätzlich bedrohen. Im Vorfeld der Geburt erwerbslose Frauen erhielten sogar durchschnittlich nur 281 Euro.

In Deutschland nimmt nach wie vor nur jeder dritte Vater* Elternzeit. Dass die Zahlen langsam steigen, liege v.a. auch an materiellen Vorteilen. Durch den sogenannten Partnerschafts-Bonus kann das Elterngeld zwei Monate länger bezogen werden, wenn der zweite Elternteil mindestens diese beantragt.

Wer den Anteil der Väter*, die mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen erhöhen möchte und der Theorie anhängt, dass dafür finanzielle Anreize zu schaffen seien, sollte das Elterngeld auf 100% des Bruttolohns erhöhen. Das Argument, dass die Väter* besser verdienten und deshalb die Mütter* in Elternzeit gingen, würde so entkräftet.

Neben finanzieller Entlastung verspricht dies den beteiligten Eltern tatsächliche Entscheidungsfreiheit.

Die Krankenkassen entlasten Betriebe für diese „Nicht“(-Erwerbs-)Arbeit bereits in den wenigen Wochen des Mutterschutzes regulär von der Fortzahlung des Entgelts durch die Umlage U2.

Warum beteiligen sich deutsche Unternehmen eigentlich nicht per Umlage an der Überbrückung dieses gesamtgesellschaftlich höchst normativen Ausnahmezustands namens Familiengründung?

In Irland, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern sowie in Slowenien und Portugal leisten Unternehmen bereits einen Beitrag zum Kurzarbeitsgeld als 100-prozentige Lohnersatzleistung gemessen am vorherigen Bruttolohn. Der prozentuale Anteil den Unternehmen aufbringen, liegt dort zwischen 10 und 48 Prozent [5]. In Deutschland liegt die Beteiligung der Unternehmen an beiden Lohnersatzleistungen (Corona-Kurzarbeitsgeld und Elterngeld) dahingegen jeweils bei 0 Prozent des Nettolohns.

[1] Anzahl der Beziehenden von Elterngeld im Jahr 2019 nach Geschlecht, Statista Dossier Eltern­geld, Präsentation Folie 3

[2] Elterngeld Ersatzrate

[3] Durchschnittliche Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes im Jahr 2019 in Deutschland nach Erwerbsstatus der Eltern vor der Geburt, Statista Dossier Elterngeld, Präsentation Folie 10

[4] Existenzminimum ab 2019 9.168 Euro

[5] Corona-Kurzarbeit im europäischen Vergleich – Höhe des Kurzarbeitsgeldes in Prozent des letzten Gehalts

Ausführlicher Artikel zu Elterngeld und Corona-Kurzarbeitsgeld

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    der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Anliegen der Petition geprüft. Der Petition konnte nicht entsprochen werden, da die vorgetragene Forderung bereits Gegenstand eines Petitionsverfahrens war, dem nicht entsprochen wurde. Einwendungen gegen diese Bewertung können innerhalb von sechs Wochen eingereicht werden. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

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  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-19-17-851-046819 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
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