Regiune: Germania

Annahme als Kind - Zwangsadoptionen in der DDR

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
94 0 in Germania

Petiția este respinsă.

94 0 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2008
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... 1. das die Abstammungsurkunde weiterhin erhalten bleibt 2. die Adoptiveltern verpflichtet werden, über die erfolgte Adoption ihrem adoptierten Kind sehr früh mitzuteilen bzw. spätestens mit Erreichung der Volljährigkeit darüber zu unterrichten, damit das Recht auf Herkunft zu gewährleistet werden kann

motive

Das Problem der Zwangsadoptionen in der DDR ist bisher wenig erforscht. Viele Betroffene wissen bis heute nicht, dass sie in der DDR ihren leiblichen Eltern durch staatliche Stellen entzogen wurden und im weiteren zwangsadoptiert wurden um so die ?sozialistische Erziehung? sicherzustellen, die aus Sicht der staatlichen Instituti-onen der DDR, Referat Jugendhilfe, Staatssicherheit o.a. nicht gegeben waren. Zwangsadoptionen erfolgten unter anderem im Zusammenhang mit Verurteilungen gem. § 249 StGB/DDR (dem s.g. ?Asozialen?-Paragraphen) oder aber bei Verurteilungen wegen versuchter ?Republikflucht?. Auch gab es Willkürakte in ähnlicher Form durch die Referate der sogenannten Jugendhilfe. Die Adoptiveltern selbst sind nicht verpflichtet, die betroffenen Kinder über eine erfolgte Adoption aufzuklären und in dieser Hinsicht nicht an das Gesetz ?Recht auf Herkunft? gebunden, was zur Fol-ge hat, dass in vielen Fällen aus den unterschiedlichsten Gründen die Betroffenen selbst nicht aufgeklärt werden. Für die Betroffenen war es nach der Wende 1989 in der Bundesrepublik möglich, von diesem Umstand zu erfahren, wenn sie eine Ehe eingehen wollten. Sie mussten (und müssen dies derzeit noch) gem. 5 (1) PersStdG (Personenstandsgesetz) ihre Abstammungsurkunde vorlegen. Auf dieser ist eingetragen, wer die leiblichen Eltern sind. Und eben erst dadurch wurde vielen der Betroffenen bekannt, dass sie nicht bei ihren leiblichen Eltern aufgewachsen waren. Und in diesen sehr vielen Fällen erfahren die Betroffenen erst dadurch, dass sie adoptiert worden sind. Nach meinen derzeitigen Informationen wurde das PersStdG reformiert, so dass der Passus zur Abstammungsurkunde ab 01.01.2009 wegfällt. Nun ist eine solche Änderung aus dem Blickwinkel der Entbürokratisierung und Bür-gerfreundlichkeit sicher zu begrüßen. Betrachtet man diese Änderung des Gesetzes aber vor der Folie dieses o.g. bisher kaum oder erforschten Phänomens aus vierzig Jahren DDR-Geschichte, so dürfte deutlich werden, dass damit einem, zugegeben in Zukunft sicher kleiner werdenden, Teil der Bevölkerung die Möglichkeit genom-men wird, ihre Wurzeln (so sie dies wollen) zu finden. Ich bitte Sie daher, sich mit diesem Problem zu befassen und nach Möglichkeit eine Lösung herbei zu führen, die es auch in Zukunft den Betroffen von Zwangsadoption nicht unmöglich macht zu erkennen, dass sie viele Jahre ihres Lebens ihre leibli-chen Eltern nicht gekannt haben, weil sie ihnen als Kleinkinder aus in einer demo-kratischen Gesellschaft durch nichts zu rechtfertigenden Gründen entzogen wurden. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits jetzt. Katrin Behr https://www.zwangsadoptierte-kinder.de (Mithilfe bei der Erstellung dieser Petition: Matthias Belke-Zeng und Andreas Hähle)

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știri

  • 1. Die Petition Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen e. V.
    Katrin Behr

    Annahme als Kind Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    a) der Bundesregierung dem Bundesministerium der Justiz als Material zu
    überweisen,

    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um eine verstärkte Aufklärungspflicht für Adoptiveltern geht, Begründung Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag beschließen möge,
    dass 1. die Abstammungsurkunde weiterhin erhalten bleibt, 2. die Adoptiveltern ver-
    pflichtet werden, über die erfolgte Adoption ihrem adoptierten... mai departe

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