Anpassung der Bußgeldregeln in der Straßenverkehrsordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Bußgeldregeln für Fußgänger der Straßenverkehrsordnung dergestalt anzupassen, dass das Passieren einer roten Ampel durch einen Fußgänger immer mit einem Punkt im Verkehrsregister in Flensburg geahndet wird, nicht erst bei Wiederholung

Begründung

Durch Fußgänger, die rote Ampeln überqueren, können schwere Unfälle entstehen und das aktuell bestehende Bußgeld ist sehr gering und schafft nicht genug Anreize, sich an die Regel zu halten. Ob ein Wiederholungsfall vorliegt, ist zudem aufwändig zu recherchieren. Eine direkte Bestrafung mit einem Punkt in Flensburg würde immens zur Verkehrssicherheit beitragen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern