Regiune: Hessa
Securitate /siguranţă

Anpassung der Erschwernisszulage auf ein angemessenes Niveau

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Landesregierung
3.331 1.514 in Hessa

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Wie seit Beginn der Jahre 2000 bis heute in Hessen festzustellen ist, haben sich die Arbeitsbedingungen und die finanziellen Rahmenbedingungen fortlaufend verschlechtert. Dies gilt in besonderem Maße für die Beschäftigten von Polizei, Justiz und Feuerwehren, im Besonderen die belastenden Tätigkeiten im Schicht und Wechseldienst. Die fehlende Wertschätzung der Menschen, die sich tagtäglich für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger einsetzen, ist nicht weiter hinnehmbar! Insbesondere die steigende Gewaltbereitschaft gegen die „Helfer“ spricht nahezu täglich eine klare Sprache. Die Politik ist gefordert, hier Zeichen zu setzen und die „Beschützer des Staates“ auch entsprechend zu behandeln.

motive

Zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse, gibt es sogenannte Erschwerniszulagen. Der Begriff der Erschwernisse bezeichnet die Umstände einer Dienstleistung, die z. B. eine zusätzliche Anspannung oder Anstrengung erfordert, oder zusätzliche Gefährdungen oder Beeinträchtigungen mit sich bringt. Auch eine Kumulation von erschwerenden Umständen ist möglich. Erschwernisse sind daher solche Umstände, die sich von den Normalanforderungen und Normalbelastungen der Laufbahn nach Zeit der Dienstleistung, Ort der Dienstverrichtung sowie nach Umfang und Intensität sonstiger Widrigkeiten und Beeinträchtigungen unterschiedlich belastend auswirken. Die Belastungen können sowohl psychischer als auch physischer Art sein. Die Zulagen sind bei Nichtausübung der Funktion widerruflich und nicht ruhegehaltsfähig. Das Gehalt eines Polizisten, Justizvollzugsbeamten oder eines Feuerwehrkollegen setzt sich aus einem Grundgehalt und verschiedenen Zulagen zusammen. Wie in anderen Berufen auch, gibt es für Schicht- oder Nachtarbeit eine Ausgleichszahlung.

Aktuell betragen bei uns die Zulagen für Nachtarbeit 1,28€/Stunde, für Sonn- gesetzliche Feiertage, 2,72€ / Stunde sowie an Samstagen ab 12:00 Uhr 0,77€ / Stunde. In Teilen sind diese Zulagen noch steuerpflichtig.

Die Festlegung der Höhe der Zulagen richtete sich bundesweit nach einer Verordnung, die jährlich Anpassungen vorgenommen hat. Am 01. Januar 2011 hat das Land Hessen eigene Vorschriften in Gesetzesform geschaffen. Darin wurde die Höhe der Zulagen per Gesetz auf den Stand von 2006 eingefroren und nicht mehr an die bundesweit gültige Erschwerniszulagenverordnung angepasst.

Somit liegen die Zulagen ausschließlich in Hessen ca. 20% unter dem Bundesdurchschnitt.

Wir fordern daher eine Erhöhung der Erschwerniszulagen für die hessischen Beamtinnen und Beamten auf:

• 3,53€ / Stunde für Sonn- und Feiertage • 1,66€ / Stunde für Nachtarbeit • 1,00€ / Stunde für Samstagsarbeit ab 13:00 Uhr

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Wir müssen alles versuchen, unsere Situation zu verbessern. In der Freien Wirtschaft würde man sich nicht bieten lassen, was sich unser Dienstherr mit uns erlaubt. Wir müssen eine härtere Gangart an den Tag legen, sonst wird man uns weiter verarschen.

Grundsätzlich ist die Arbeit der Feuerwehren nicht hoch genug einzuschätzen. Der Polizeidienst hat meine Wertschätzung jedoch vollständig verloren. Die Anzahl der Blitzer und die Aufklärungsrate von Finanzdelikten steigt wie die der Gewaltverbrechen sinkt. Wochenendarbeit, Schichtdienst oder Gewalt gehören da bekanntermaßen zum normalen Berufsbild. Die derzeitigen Gehälter, die Absicherung im Krankheitsfall bzw.der Pensionen sind bereits mehr als fürstlich.

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