Regione: Vokietija

Anpassung der Gebührenordnung für Notare

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 18 in Vokietija

Peticija pabaigta

18 18 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Anpassung der Gebührenordnung für Notare unabhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers gefordert.

Priežastis

Bei der Beurkundung einer Vollmacht z. B. Vorsorgevollmacht hängen die Gebühren vom Vermögen des Vollmachtgebers ab. In § 98 Vollmachten und Zustimmungen Gerichts- und Notarkostengesetz ist geregelt: [Zitat]: Der Geschäftswert bei der Beurkundung einer allgemeinen Vollmacht ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; dabei sind der Umfang der erteilten Vollmacht und das Vermögen des Vollmachtgebers angemessen zu berücksichtigen. Der zu bestimmende Geschäftswert darf die Hälfte des Vermögens des Auftraggebers nicht übersteigen. Bestehen keine genügenden Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts, ist von einem Geschäftswert von 5 000 Euro auszugehen.Das führt dazu, das die billigste Vollmacht 60€ plus Mwst. kostet. Sobald z. B. Wohneigentum vorhanden erhöhen sich die Kosten für die inhaltlich gleiche Vollmacht auf ca. 300€ plus Mwst. Für die inhaltlich fast gleiche Leistung wird also der 5 fache Betrag fällig, nur weil der Vollmachtgeber Vermögen hat, das ggf. nicht mal frei sein muss (weil z. B. in Wohneigentum gebunden), übrigens werden auf dem Eigentum liegende Schulden nicht angerechnet).Das gilt auch unabhängig davon, ob der Notar die Vollmacht für mehrere Personen gemeinsam vorgelesen hat, also weniger Zeit und Aufwendungen hatte.

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