Piirkond : Saksamaa

Anpassung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI an den Pflegegrad – mehr für Hilfsuchende

Petitsioon on adresseeritud
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Algatatud 20.10.2025
  2. Kogumine > 4 kuud
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Petitsioon on adresseeritud: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Pflegebedürftige oder Rollstuhlfahrer sind darauf angewiesen Einkaufshilfe oder auf Hauswirtschaftshilfe (darunter zählt Putzen der Wohnung, Wäsche waschen und wegräumen, sonstiges was in einem Haushalt so anfällt). Beim Pflegedienst kostet die Stunde Hauswirtschaft 50 €. Am besten man bewegt sich nicht, dann macht man keinen Dreck oder man erstickt im Dreck, weil selber wegmachen kann man es als hilfsbedürftiger nicht. Dies alles kann nur mit 131€ im Monat bezahlt werden von zugelassenen Firmen die mit der Krankenkasse abrechnen, dies sind meistens Pflegedienste.

Wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, fordern eine schnelle und dringende Anpassung des monatlichen Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI an den individuellen Pflegegrad.
Derzeit erhalten Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Pflegegrad – ob Pflegegrad 2, 4 oder 5 – pauschal 131 Euro monatlich, um haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese pauschale Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und ignoriert eklatant die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der Betroffenen.
Es kann nicht sein, dass Menschen mit Pflegegrad 5, die rund um die Uhr auf professionelle Hilfe angewiesen sind, den gleichen Entlastungsbetrag erhalten wie Personen mit Pflegegrad 2, deren Bedarf an Unterstützung deutlich geringer ist. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender und intensiver ist der Unterstützungsbedarf – sowohl körperlich als auch psychisch, organisatorisch und finanziell.
Die aktuelle Regelung führt dazu, dass schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell und emotional überlastet werden, obwohl der Gesetzgeber mit § 45b SGB XI gerade das Ziel verfolgt, Entlastung im Alltag zu schaffen und Pflege zu Hause zu ermöglichen.
Daher fordern wir:

  • Eine gestaffelte Anpassung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI entsprechend dem Pflegegrad. Momentan ist es für alle Pflegegrade derselbe Betrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. (Anpassung der Höhe, denn der Mindestlohn ist seit Jahren gestiegen)

Diese Staffelung würde die Realität der Pflegebedürftigkeit besser abbilden und echte Entlastung für diejenigen schaffen, die sie am dringendsten benötigen.
Wir bitten Sie als zuständige Abgeordnete und Entscheidungsträger:innen im Bundestag und im Bundesministerium für Gesundheit, dieses Ungleichgewicht umgehend zu korrigieren und eine bedarfsgerechte, menschenwürdige Pflegepolitik zu gestalten.
Unterstützen Sie diese Petition – für mehr Gerechtigkeit, Würde und echte Entlastung im Pflegealltag! Der Bedarf ist höher und die Kosten dafür sind gestiegen.

Bitte teilen und verbreiten. Vielen Dank

Selgitus

Aktuell erhalten alle Pflegebedürftigen – unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 2 oder 5 haben – den gleichen Entlastungsbetrag von 131 €. Das ignoriert völlig, dass Menschen mit höherem Pflegegrad deutlich mehr Unterstützung benötigen. Eine gestaffelte Anpassung des Entlastungsbetrags ist dringend nötig, um schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Familien wirklich zu entlasten und Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen.

Täname teid toetuse eest, Evelyn Störzner, Dessau-Roßlau
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Petitsioon algatatud: 20.10.2025
Kogumine lõpeb: 19.04.2026
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teema: Tervis

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DerBetrag sollte an die Höhe der Stufe angepasst sein. STUFE 1 benötigt nicht soviel wie Stufe5.Das sollten die Abgeordneten denken sollten
.

Da ich Pflegestufe 4 habe kann ich den Antrag nur unterschreiben.

Bin Pflegestufe 4 betreut von meiner
Frau. Da sie mich auch zu Ärzten und in entfernte Kliniken fährt dürfte die Entschädigung höher sein!

Eine Gesellschaft wird bemessen daran, wie es den Bedürftigsten in deren Mitte geht...

ja und das sofort.

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