Region: Tyskland

Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Støttende 9 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

9 Støttende 9 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung dahingehend anzupassen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur durchgeführt werden kann, wenn dem Gutachter das Betreten des Grundstücks gestattet wird. Außerdem soll das Baugesetzbuch Grundstücke in drei Kategorien einteilen:Kategorie 1: Innenbereich mit positivem UmweltgutachtenKategorie 2: Außenbereich mit positivem UmweltgutachtenKategorie 3: negatives Umweltgutachten

Begrundelse

Noch nie war das öffentliche Interesse an Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimaschutz so groß wie heute. Deshalb finde ich es wichtig, auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen. Manchmal gibt es öffentliche Interessen, die als wichtiger eingestuft werden. Jedoch ist die Wahl eines Bauplatzes flexibler als der Standort eines Waldes. Auch das Interesse eines Bundeslandes seine Waldflächen zu vergrößern, sollte höher eingestuft werden, als das Interesse an einem Bauvorhaben auf einer Waldfläche.Manchmal kommt es vor, dass Wälder einem Bauprojekt weichen müssen wegen dem Grundsatz Innen- vor Außenverdichtung und das geht einfach so, weil denen für jedes andere Grundstück ein Grund einfällt, warum diese ungeeignet sind. Ich glaube das war damals nicht im Sinne des Erfinders, da Innenverdichtung ja auch Flächenrecycling und Nachverdichtung einbezieht und freie Flächen und so im Außenbereich verschont werden sollen, die im Innenbereich einfach so geopfert werden können. Es kann auch vorkommen, dass ein alternatives Grundstück als zu groß eingestuft wird, weil es den Bedarf der Gemeinde zu einem bestimmten Zeitraum überschreitet. Dabei bräuchte man doch nur § 19 BauGB anwenden und das Grundstück zu teilen.Ein weiteres Problem, das mir aufgefallen ist, war, dass jemand im Außenbereich ein abgebranntes Haus abreißen wollte, um ein neues zu bauen, aber er durfte, nicht weil es im Außenbereich steht. Das kann doch auch nicht richtig sein. Da kann man doch so schön Flächenrecycling betreiben auf einer bereits erschlossenen Fläche.Also ich selbst finde es viel wichtiger, ob eine Fläche schon mal benutzt wurde oder nicht. Ob darauf ein Wald wächst oder nicht. Dieses innen vor außen sollte man besser zweitrangig einstufen. Was spricht dagegen, im Außenbereich eine erschlossene Fläche zu recyceln oder im Innenbereich einen Wald zu retten? Und was genau sind eigentlich diese vernünftigen Gründe, die es rechtfertigen, einen Wald zu entfernen?

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