Anpassung von § 78 des Telekommunikationsgesetzes an heutige Gegebenheiten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 78 des Telekommunikationsgesetzes an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Begründung

Beispiel § 78 Absatz 2 Nr. 3:Mindestens 1 x jährlich muss in gedruckter Form das Telefonbuch angeboten werden. Die Folge für Köln im Juli 2019: Rd. 250.000 (!) Telefonbücher und "Gelbe Seiten", in Folie eingeschweißt, an die Kölner Haushalte verteilt. Ich gehe davon aus, dass der größte Teil dieser Exemplare in der Papiertonne landete.Beispiel § 78 Absatz 2 Nr. 5:Flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Fernsprechern!! Schon lange habe ich keine Telefonzelle mehr gesehen.

Link zur Petition

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