Region: Tyskland

Anrechnung des Unterhaltsvorschusses beim Arbeitslosengeld II

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Støttende 36 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

36 Støttende 36 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsvorschuss nicht oder nur teilweise beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Begrundelse

Begründung:Der Unterhaltsvorschuss dient den Bedürfnissen des Kindes und darf daher nicht als Einkommen angerechnet werden. Beispiel: Ab dem 12. Lebensjahr bekommt ein Kind (das alleinerziehende Elternteil) ca. 90 Euro mehr Unterhaltsvorschuss. Dieser wird komplett (so wie der bisherige Unterhaltsvorschuss auch) angerechnet auf das ALG2, so dass das Kind (das alleinerziehende Elternteil) 0,0 von diesen Mehrleistungen hat.Wozu dient eigentlich diese Erhöhung? Eigentlich dazu, höhere Kosten, die auch bedingt durch das höhere Alter des Kindes entstehen, abzudecken.Fazit: Auch ein Kind, welches in einem durch ALG2 aufgestockten Haushalt lebt, hat diesen höheren Bedarf, bekommt ihn aber nicht bedient, da grundsätzlich auf der 0-Schiene gefahren wird!Ich bitte daher zu prüfen, ob diese komplette Anrechnung des Unterhaltsvorschusses rechtens ist, bzw eine Nicht- bzw nur teilweise Anrechnung sicherlich der Kinderarmut entgegenwirkt!(Eine alleinerziehende Mutter/ein alleinerziehende Vater, welche(r) nicht auf ALG2 angewiesen ist, hat immer mehr zur Verfügung! Also warum nicht auch die, die es durch das ALG 2 sowieso schon schwerer haben?!)

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