Arbeitnehmerüberlassung - Abführung von Sozialabgaben

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
289 Ondersteunend 289 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

289 Ondersteunend 289 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Sozialabgaben von in der Zeitarbeit Beschäftigten auf Basis der zwischen ausleihendem Arbeitgeber und verleihender Zeitarbeitsfirma vereinbarten Leistung abgeführt werden. Dieses schließt neben den vereinbarten Zeitvergütungen auch Sonderzahlungen (z.B. Vermittlungsgebühren) zwischen Entleiher und Entsender ein, die zweckmäßigerweise auf die vereinbarte Entleihzeit monatlich gleichteilig umgelegt werden sollen.

Reden

Die Petition hat als Zielsetzung, zum einen die soziale Situation von in der Zeitarbeit Beschäftigter zu verbessern, gleichzeitig aber auch Arbeitgebern einen Anreiz zu bieten, wieder vermehrt direkte Arbeitsverhältnisse als Festanstellung zu begründen. Die Zeitarbeit führt regelmäßig zu einer Benachteiligung der Arbeitnehmer, die im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen tätig werden. Insbesondere die Vergütung ist in den meisten Verträgen deutlich geringer als die Vergütung fest Angestellter, die die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichten. Zusätzlich wird die Lebensplanung von in der Zeitarbeit Tätigen durch die besonderen Gegebenheiten in der Zeitarbeit erschwert. Dieses führt u.a. zu nicht unerheblichen Zeiten von Arbeitslosigkeit und somit auch zu einem unregelmäßigen Rentenversicherungsverlauf. Es besteht die Gefahr der Altersarmut, obwohl erhebliche Lebensarbeit verrichtet wurde. Im gleichen Umfang wird die Arbeitsleistung finanziell häufig ungleichwichtig zwischen Entleiher und Entsender zum Nachteil des Zeitarbeiters abgeschöpft. Dabei sind Entgelte zwischen Entleiher und Entsender die Regel, die das Doppelte und mehr des Stundenlohns des Zeitarbeiters ausmachen. Diese Abschöpfung dient vornehmlich der Gewinnoptimierung des entleihenden Unternehmens und der Gewinnerbringung des Entsendeunternehmens zuungunsten des Zeitarbeiters. Dieser findet sich stattdessen neben der geringen Bezahlung auch einer Unsicherheit über die Beständigkeit des Arbeitsverhältnisses gegenüber. Beide Unternehmen entziehen sich somit vom Grundsatz her ihrer u.a. im Grundgesetz verankerten sozialen Verpflichtung (s. z.B. GG Art. 14, Abs. (2) "Eigentum Verpflichtet") auf Kosten des in der Zeitarbeit Tätigen. Um diese Ungleichgewichtung sozial gerechter zu gestalten und einem in der Zeitarbeit Tätigen zumindest sozialversicherungstechnisch einen Ausgleich für seine in der Regel unterdurchschnittliche Entlohnung zu gewährleisten, sollen zukünftig die Sozialleistungen auf Basis der vertraglichen Vereinbarung zwischen Entleiher und Entsender geschehen. Dieses wirkt auch in gewissem Umfang einer drohenden Altersarmut entgegen und entlastet die Sozialsysteme (z.B. durch höhere Krankenversicherungsbeiträge, etc.). Gleichzeitig wird von den Petitionsstellern erwartet, daß solch eine Regelung ein Steuerelement darstellt, Arbeitgebern einen größeren Anreiz zu zukünftigen Festanstellungen zu bieten. Zeitarbeit würde dann verstärkt wieder ihrer eigentlichen Aufgabe zugeführt werden, kurzfristige Spitzenbelastungen abzudecken, statt, wie heute vielfach zu beobachten, den Arbeitgebern eine Möglichkeit zu geben, sich ihrer tariflichen und sozialen Verantwortung zum Nachteil der Arbeitnehmer und zum Vorteil der Kapitalgeber zu entziehen.

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Nieuws

  • Pet 4-17-11-8101-034994Arbeitnehmerüberlassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.03.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert eine gesetzliche Regelung, nach der die Sozialabgeben von in der
    Zeitarbeit Beschäftigten nicht wie sonst anhand des Bruttolohns des
    Zeitarbeitnehmers, sondern auf Basis des Entgelts berechnet und abgeführt werden,
    das der ausleihende Arbeitgeber an die verleihende Zeitarbeitsfirma leistet. Dies
    schließt neben den vereinbarten Zeitvergütungen für die Arbeitnehmerüberlassung
    auch etwaige Sonderzahlungen (z. B. Vermittlungsgebühren) ein, die sodann anteilig
    für jeden Monat der Entleihzeit zu... verder

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