Regione: Germania

Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsanspruch für Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
679 Supporto 679 in Germania

La petizione è conclusa

679 Supporto 679 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beschäftigte der Zeitarbeitfirmen den gleichen Urlaubsanspruch wie fest Angestellte haben.

Motivazioni:

Nicht nachvollziehlbar ist das Beschäftígte von Zeitarbeitsfirmen nicht nur weniger Lohn bekommen, sondern auch einen geringeren Urlaubsanspruch. Sie verrichten die selbe Tätigkeit und haben im Vergleich zu einem festangestellten Mitarbeiter meist sechs Tage weniger Urlaub. Eigentlich ein Verstoß gegen das betriebliche Gleichheitsprinzip.

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Novità

  • Pet 4-17-11-8101-038038

    Arbeitnehmerüberlassung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit eine gesetzliche Gleichstellung hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von
    Leiharbeitnehmern nach neun Monaten in Betracht zu ziehen ist,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen den gleichen
    Urlaubsanspruch haben wie das Stammpersonal im Betrieb des Entleihers.
    Zur Begründung trägt... avanti

Zeitarbeit bedeutet 40h die Woche hart zu arbeiten und doch nichts zu verdienen

Wie soll das denn bitte organisiert werden wenn ein Zeitarbeiter wechselnde Einsätze hat und alle 3-4 Wochen in einer anderen Firma ist, die jeweils unterschiedliche Urlaubsregelungen haben ?!

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