Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsanspruch für Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
679 Ondersteunend 679 in Duitsland

De petitie is afgesloten

679 Ondersteunend 679 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beschäftigte der Zeitarbeitfirmen den gleichen Urlaubsanspruch wie fest Angestellte haben.

Reden

Nicht nachvollziehlbar ist das Beschäftígte von Zeitarbeitsfirmen nicht nur weniger Lohn bekommen, sondern auch einen geringeren Urlaubsanspruch. Sie verrichten die selbe Tätigkeit und haben im Vergleich zu einem festangestellten Mitarbeiter meist sechs Tage weniger Urlaub. Eigentlich ein Verstoß gegen das betriebliche Gleichheitsprinzip.

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Nieuws

  • Pet 4-17-11-8101-038038

    Arbeitnehmerüberlassung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit eine gesetzliche Gleichstellung hinsichtlich des Urlaubsanspruchs von
    Leiharbeitnehmern nach neun Monaten in Betracht zu ziehen ist,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen den gleichen
    Urlaubsanspruch haben wie das Stammpersonal im Betrieb des Entleihers.
    Zur Begründung trägt... verder

Zeitarbeit bedeutet 40h die Woche hart zu arbeiten und doch nichts zu verdienen

Wie soll das denn bitte organisiert werden wenn ein Zeitarbeiter wechselnde Einsätze hat und alle 3-4 Wochen in einer anderen Firma ist, die jeweils unterschiedliche Urlaubsregelungen haben ?!

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