Arbeitnehmerüberlassung - Verbot von Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
664 Unterstützende 664 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

664 Unterstützende 664 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein deutschlandweites Verbot von Leih-bzw. Zeitarbeitsfirmen einzuführen.

Begründung

Leih-bzw. Zeitarbeitsfirmen schoßen zu Zeiten der Finanzkrise wie Pilze aus dem Boden. Sie sollten den Firmen Flexibilität verleihen. Die Krise ist vorüber, die Zeitarbeitsfirmen sind geblieben. Sehr zum Leidwesen der Bevölkerung. Zeitarbeit ist moderne Menschensklaverei, Firmen bereichern sich an der Not der Arbeit suchenden Bevölkerung. Firmen kündigen ihre Belegschaft, um sie umgehend durch Zeitarbeitsfirmen wieder einzustellen.Zeitarbeit ist und bleibt Familien-, und Beziehungsfeindlich!Zeitarbeit ist körperliche, geistige und seelische Ausbeutung und dient lediglich als Werkzeug von Arbeitsagenturen um die Arbeitslosenstatistik aufzumöbeln.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8101-007321 Arbeitnehmerüberlassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein deutschlandweites Verbot von Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen
    gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen
    sollten den Firmen während der Finanzkrise Flexibilität verleihen. Zum Leidwesen
    der arbeitsuchenden Bevölkerung seien die Leih- bzw. Zeitarbeitsfirmen auch nach
    der Finanzkrise geblieben und bereicherten sich an ihnen. Belegschaften würden
    gekündigt und umgehend durch Zeitarbeitsfirmen wieder eingestellt.

    Hinsichtlich der weiteren... weiter

  • am 08.06.2017

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