Arbeitsförderung - Bundesweite einheitliche Regelungen bei der Erstattung von Bewerbungskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Förderung von Bewerbungskosten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 44) sollte bundesweit einheitlich geregelt sein, sowohl in der Gesamthöhe der Förderung, als auch bei der Kostenerstattung pro Bewerbung.

Begründung

Bei allen Arbeitslosen und allen Bewerbungswegen fallen Bewerbungskosten an.Andere Arbeitsagenturen fördern E-Mail/Online Bewerbungen genauso wie Briefpostbewerbungen.E-Mail Bewerbungen haben zwar geringere Stückkosten aber höhere Gemeinkosten als Bewerbungen mit Mappe.Kosten der Stellenrecherche fallen immer an, egal welcher Bewerbungsweg danach genutzt wird.Bewerbungsfotos ob in digitaler Form oder auf Papier verursachen Kosten, so dass die Aussage der Arbeitsagentur E-Mail- Bewerbungen kosten nichts, von völliger Unkenntnis zeugt.Ebenso fallen Kosten für Internetanschlussgebühr, Strom, Ausdrucke, Nachweise für die Arbeitsagentur, Archivierungskosten, kalkulatorische Kosten für Hard- und Software Abnutzung, Tageszeitung und weitere Kosten an, die nicht jeder Bewerbung zugeordnet werden können, wie Telefonate, amtliche Beglaubigungen, ect.Als Dipl. Informatiker bin ich schon von Arbeitgeberseite veranlasst mich zu 100% per E-Mail/Online zu bewerben. Somit werde ich von der Förderung von Bewerbungskosten durch die Arbeitsagentur ausgeschlossen. Dies ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.Die sehr allgemeine Fassung des § 44 SGB III gibt jeder einzelnen Arbeitsagentur uneingeschränkte Macht aber leider keinen Sachverstand und Gerichte schmettern aufgrund dieser Ermächtigung jede Klage ab. Die Arbeitsagentur behauptet es sei verteilungsgerecht, es fallen aber immer mehr Menschen durchs Raster.Der Grundsatz Fordern und Fördern ist sehr einseitig, wenn jede Menge gefordert wird, die Förderung der Bewerbungskosten bei der Arbeitsagentur aber genau 0 Euro beträgt.Das Ziel von § 44 SGB III ist den Arbeitslosen zu fördern. Und nicht nur das, es reicht schon aus von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, die Voraussetzungen sind also sehr weit gefasst. Eine Arbeitsagentur macht jedoch genau das Gegenteil, sie stellt so viele Einschränkungen auf, dass am Ende nicht mehr gefördert wird. Somit wird der Sinn des Gesetzes ins Gegenteil verdreht.Die Arbeitsagentur löst Kosten beim Arbeitslosen aus und kann selbst die Erstattung dieser Kosten ausschließen, eine klare Gesetzeslücke. Damit wird auch § 670 BGB unterlaufen.Durch die Eingliederungsvereinbarung werden beim Arbeitslosen Kosten ausgelöst, die dann mit Nachweisen etc. zu Bewerbungskosten zusammengefasst werden und die Bewerbungskostenerstattung wird dann von der Arbeitsagentur selbst ausgeschlossen. Leben wir noch in einen Rechtsstaat oder bin ich als Arbeitsloser der rechtlose Sklave der Arbeitsagentur.Die Arbeitsagentur erachtet die anfallenden Kosten als vernachlässigbar gering ein. Das Finanzamt hingegen erkennt z.B. Kosten von 2,50 Euro pro E-Mail Bewerbung an.Es ist nicht einzusehen, warum jemand auf Grund seines Wohnsitzes nicht gefördert wird, obwohl ein Anderer der sich mitunter auf die gleichen Stellen bewirbt seine Kosten erstattet bekommt, somit ist eine bundesweit einheitliche Förderung bei den Bewerbungskosten wünschenswert.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8100-031818

    Arbeitsförderung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Gesamthöhe der Förderung von Bewerbungskosten
    als auch die Kostenerstattung pro Bewerbung bundesweit einheitlich zu regeln.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass durch die in den
    Eingliederungsvereinbarungen geregelten Bewerbungen Kosten entstünden. Die
    Kostenerstattung bei E-Mail/Online-Bewerbungen sei von den Arbeitsagenturen
    unterschiedlich geregelt. Einige Arbeitsagenturen lehnten diese ab.... weiter

Noch kein PRO Argument.

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