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Arbeitsgenehmigung für Oumar Ba und Modou Cisse aus Diedorf

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  4. Dialog
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Herr Oumar Ba und Herr Modou Cisse sind als Asylsuchende aus dem Senegal im Moment in Diedorf untergebracht. Die beiden jungen Männer engagieren sich in der Gemeinde, haben intensiv Deutsch gelernt und haben die Möglichkeit, regulär in Diedorf zu arbeiten. Durch eine neue Verordnung, die Asylsuchenden aus dem Senegal eine Arbeitsgenehmigung untersagt, können sie ihre Stellen nicht antreten. Diese Petition ist die letzte Chance für die beiden, nachdem mehrere Telefonate und Anträge an das Landratsamt und ein persönliches Gespräch mit dem Landrat Herrn Dr. Martin Sailer ohne Erfolg geblieben sind.

Grunnen til

Herr Oumar Ba ist ein Asylsuchender aus dem Senegal. Er ist ein sehr engagierter und gut integrierter Mann. Herr Ba hätte am 01.06.2015 eine 30 Stunden Stelle als Altenpflegehelfer (die Ausbildung bei den Maltesern bezahlte er selbst) im Diedorfer Haus Vinzenz/Träger Kursana antreten können. Aber durch die neue Verordnung, die den senegalesischen Asylsuchenden eine Arbeitserlaubnis untersagt, kann Herr Ba diese Stelle leider nicht antreten.

Auch Herr Modou Cisse ist ein Asylsuchender aus dem Sengal. Nach seiner Ankunft in Deutschland 2013 beantragte der 26 - Jährige Asyl, war zuerst in Bobingen untergebracht und kam schließlich nach Diedorf. Seitdem besucht er regelmäßig und sehr engagiert einen Deutschkurs im Pfarramt Herz Mariä. Nicht zuletzt Dank der Unterstützung von Bürgermeister Peter Högg konnte Modou im April dieses Jahres eine Vollzeitstelle beim Bauhof der Gemeinde antreten. Der Verlust seiner Arbeitserlaubnis trifft nicht nur ihn hart, sondern auch seinen Arbeitgeber, der einen zuverlässigen und höchst engagierten Mitarbeiter verliert.

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  • Die Petition wurde am 14.10.15 im Petitionsausschuss behandelt. Bgm. Peter Högg und Pfr. Hans Fischer waren ebenfalls anwesend und haben noch einmal um Zustimmung geworben. Unterstütz wurden sie dabei von den Mitgliedern der SPD und der Grünen. Mit der Mehrheit der CSU und den Freien Wählern wurde die Petition jedoch abgelehnt.
    Begründung:
    Es sollen keine Ausnahmen gemacht werden, um nicht weitere dazu zu animieren, es ebenfalls zu versuchen.
    Lösungsvorschlag der CSU:
    Die Beiden sollen in den Senegal zurückgehen und dann versuchen, über die Botschaft mit einem Visum in Deutschland einzureisen, wenn sie hier arbeiten wollen.
    Unsere Bedenken dazu:
    Von Beiden ist der Asylantrag noch nicht bearbeitet. Das Ergebnis ist auf jeden Fall abzuwarten.... lengre

Sie sind schon einige Jahre hier, sie sprechen Deutsch und könnten und wollen bei uns arbeiten, und uns helfen. Wir brauchen Sie mit ihren Berufen und sie brauchen endlich eine Perspektive!! ich hoffe, dass ein Wechsel möglich ist, vom Asyl hin zur Einwanderung als Arbeitnehmer.

Die beiden sind Wirtschaftsflüchtlinge, Unrecht darf nicht zu Recht werden, daher ist eine Abschiebung notwendig.

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