Région: Allemagne

Arbeitslohn - Branchenübergreifende gesetzliche Mindestregelung für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Soutien 71 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Einführung einer gesetzlichen und branchenübergreifenden Mindestlohnregelung bei Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschlägen gefordert.

Raison

Zielsetzung:Sonntagszuschläge: mindestens 100%Feiertagszuschlag: mindestens 100%Nachtzuschlag (20-07 Uhr): mindestens 25%In Deutschland ist der Sonntag traditionell ein Tag der Familie und der Entspannung, wird dieser durch einen verkaufsoffenen Sonntag gestört, erhalten die Mitarbeiter in den meisten Branchen Sonntagszuschläge (häufig 100-150%), um diese Störung der (christlichen und familiären) Ruhe finanziell aufzuwiegen. Mitarbeiter der Gastronomie, die wie Ärzte oder Polizisten täglich ihren Dienst unabhängig vom Wochentag und der Tageszeit an der Gesellschaft leisten kommen jedoch nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen! Nicht nur, dass sie nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen kommen, wird ihnen häufig erst ein Nachtzuschlag ab 22 bzw. teils 24 Uhr (auf ihren Mindestlohn) gezahlt. Ein Feiertag der gesellschaftlich sogar noch höher bewertet ist als ein Sonntag, wird bei einem internationalen Unternehmen wie Starbucks gerademal mit 50% Zuschlag aufgewertet und Sonntagszuschläge ist für diese Unternehmen ohne eindeutige gesetzliche Regelung ein Fremdwort! Damit sich dies endlich ändert, benötigt es klare und einheitliche Mindestregelungen, wie die Einführung des Mindestlohn bewiesen hat! Deshalb richtet sich diese Petition ausdrücklich an alle Werktätigen und auch Arbeitslosen aller Branchen, wehret den Anfängen und unterstützt die Benachteiligten! Mit Eurer Unterstützung für diese Petition stärkt ihr die Chance auf ein Anrecht auf Zuschläge branchenweit!

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Actualités

  • Pet 4-18-11-8006-031220

    Arbeitslohn


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine branchenübergreifende Mindestlohnregelung bei
    Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschlägen einzuführen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in Deutschland sei der Sonntag
    traditionell ein Tag der Familie und Entspannung. Werde dieser durch einen
    verkaufsoffenen Sonntag gestört, erhielten die Mitarbeiter in den meisten Branchen
    Sonntagszuschläge. Diese beliefen sich häufig auf 100 bis ... plus loin

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