Arbeitslohn - Erweiterung des Mindestlohngesetzes um ein Mindesthonorar für freiberuflich Tätige

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
158 Unterstützende 158 in Deutschland

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) um einen weiteren Punkt erweitert wird: Mindesthonorar für freiberuflich Tätige.

Begründung

In immer mehr Bereichen der Berufswelt setzen die Arbeitgeber auf die Beschäftigung von freiberuflichen Mitarbeitern. Für die Arbeitgeber hat dieses große Vorteile, die freien Mitarbeiter erzeugen keine finanzielle Belastung für Sozialabgaben und unterliegen auch nicht dem Arbeitsrecht. Man kann sich also jederzeit ohne Probleme trennen und neue freiberufliche Mitarbeiter verpflichten.Viele Berufstätige lassen sich auch mit den Vorteilen der Selbstständigkeit locken, wie zum Beispiel freie Zeiteinteilung, eigener Chef, etc. Vielen von ihnen - insbesondere Berufsanfänger - ist dabei nicht bewusst, dass sie damit ihre eigenen Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung selber tragen müssen und für ihre eigene Altersvorsorge sich kümmern müssen.Die Arbeitgeber locken die angehenden Scheinselbstständigen mit monatlichen Verdiensten, die sich besser anhören als im Angestelltenverhältnis. Stellt man dann aber eine Bilanz durch einen Unternehmensberater auf, kann man feststellen, dass dieser Verdienst, wenn er ins Verhältnis zu der Arbeitszeit gesetzt wird, gerade mal leicht oberhalb des Mindestlohn liegt. Der Verdienst wird dabei von den Auftraggebern vorgegeben und ist auch nicht frei verhandelbar, wie es eigentlich in der freien Marktwirtschaft üblich sein sollte. Hier bestimmt der Auftraggeber den Preis, nicht der Freiberufler. Stellen sie sich vor, jemand geht morgens in die Bäckerei, will zehn Brötchen kaufen und sagt dem Verkäufer, er bezahlt nicht mehr als 50 Cent dafür. Das wäre unmöglich, aber Auftraggeber setzen dieses bei freien Mitarbeitern durch.Durch die gesetzliche Festlegung durch den Deutschen Bundestag auf einen Mindestlohn für freiberufliche Tätigkeiten lässt es sich vermeiden, dass viele Arbeitgeber freie Mitarbeiter beschäftigen, um die Sozialabgaben zu sparen. Es lässt sich somit eine Flucht vor den sozialen Pflichten der Arbeitgeber verhindern. Freiberufler oder Selbstständige können damit vor einer späteren Pleite oder sogar vor einer Altersarmut bewahrt werden. Es ist bereits heute damit zu rechnen, dass viele Freiberufler / Selbstständige eines Tages von der öffentlichen Hand in Form von Sozialamt und Grundsicherung im Alter unterstützt werden müssen. Dies liegt nicht daran, dass hier falsch mit Geld umgegangen wurde, sondern weil die vermeintlichen Arbeitgeber ihre Entlohnung durchdrücken, die jeder Freiberufler akzeptieren muss, wenn er die dringend benötigten Aufträge nicht verlieren will.Der Mindestlohn für freiberuflich Tätige sollte dabei mindestens das doppelte oder dem dreifachen des Mindestlohn für Angestellte und Arbeiter entsprechen.

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