Arbeitslohn - Gehaltsangabe bei Stellenangeboten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
170 Unterstützende 170 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

170 Unterstützende 170 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in Stellenangeboten das Gehalt angegeben werden muss, das die Stelle mit sich bringt.

Begründung

Diese Maßnahme ist aufgrund des vorherrschenden Lohndumping, insbesondere bei jüngeren Menschen erforderlich, damit klar wird, was bei einem Stellenwechsel/Einstieg finanziell zu erwarten ist. Das anzugebende Gehalt muss das Minimalgehalt darstellen, eine Vergütung unter dem Betrag ist dann gesetzlich verboten. Gehaltserhöhungen, bzw. Mehrzahlungen müssen detailliert über z.B. Internetseiten oder anderweitig dargestellt werden. Gilt in einem Unternehmen ein Tarifvertrag, muss die Gehaltsstufe offengelegt werden, und ein Hinweis darauf, auf welchem in der Firma herrschenden Tarifvertrag diese Einstufung stützt. Im Nachbarland Österreich ist dies eine Pflichtangabe. Das Gehalt ist das Bruttogehalt, weil das Nettogehalt sich nach Steuern und Abgaben anders ausfallen kann und der Zweck der Vergleichbarkeit dann nicht mehr gegeben ist.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern