Arbeitslohn - Mehr Lohn bei "Arbeit auf Abruf"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Unterstützende 61 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

61 Unterstützende 61 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Menschen, die auf Abruf arbeiten (müssen), 10% mehr Monatsgehalt erhalten. Werden die Regelungen des § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz durch eine Freiwilligkeit außer Kraft gesetzt, muss der Arbeitgeber 15% auf den Lohn aufschlagen.

Begründung

Nach dem §12 des Teilzeit- und Befristungsgesetz heißt es im Satz 1: „Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.“ und weiter im Satz 2: „Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.“Diese Gesetzesregelung wird durch eine sog. Freiwilligkeit unterlaufen. Dieser spontane Arbeitseinsatz macht sich beim Verdienst nicht bemerkbar. Das soll sich mit dieser Petition ändern.Personen, mit einer Beschäftigung auf Abruf sind nicht planbar für Familien und Freunde. Der einzige der ein Nutzen davon hat, das ist der Arbeitgeber.Als eine ähnliche Regelung aus dem benachbarten Ausland sei der 10%ige Mehrverdienst für Leiharbeiter in Frankreich genannt.

Link zur Petition

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