Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die von der Bundesregierung verordnete 4-Augen-Regelung bei der Kontrolle von Auszahlungen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II in den Jobcentern sofort abzuschaffen und längerfristig Nachbesserungen vorzunehmen.
motive
Zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV müssen die Jobcenter in Deutschland Auszahlungen an die Leistungsbezieher strenger kontrollieren (4-Augen-Regelung). Die Folge: nicht nur 21 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr (Schaden: max. 1 Mio.), auch das Arbeitslosengeld II wird bis zu vier Wochen später überwiesen.Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II hat sich die Bearbeitungsfrist von Anträgen in den Jobcentern erheblich verlängert. Schon die Einführung der neuen Software Allegro und die Digitalisierung der Kundenakten führt bei einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl in den Leistungsabteilungen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Bewilligungsbescheiden. Leistungsempfänger stehen somit zum Monatsanfang ohne Geld da und müssen sich dadurch kurzfristig verschulden, um ihre Wohnungsmiete und anfallenden Fixkosten bei den Gläubigern rechtzeitig zu bezahlen.
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Pet 4-18-11-81503-017422
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, die von der Bundesregierung verordnete Vier-Augen-Regelung bei
der Kontrolle von Auszahlungen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II in den
Jobcentern sofort abzuschaffen und längerfristig Nachbesserungen vorzunehmen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Jobcenter zehn Jahre
nach der Einführung von Hartz IV die Auszahlungen an die Leistungsbezieher mittels
der Vier-Augen-Regelung strenger kontrollierten. Dies verursache nicht... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.